Erleichterte Einbürgerung
Als Ehepartnerin oder Ehepartner eines Schweizer Bürgers oder einer Schweizer Bürgerin können Sie die erleichterte Einbürgerung beantragen.
Für eine erleichterte Einbürgerung müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:
- Zum Zeitpunkt der Eheschliessung war Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger.
- Sie leben seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit der Schweizer Ehepartnerin oder dem Schweizer Ehepartner.
- Sie wohnen insgesamt fünf Jahre in der Schweiz.
- Sie haben mindestens in den letzten zwölf Monaten in der Schweiz gelebt.
- Sie halten sich an das Gesetz und haben kein Strafverfahren.
- Sie sind mit den Schweizerischen Lebensgewohnheiten vertraut und verfügen über Grundkenntnisse der politischen, gesellschaftlichen, historischen und geografischen Verhältnisse in der Schweiz.
- Sie verfügen über einen schriftlichen Nachweis der Kenntnisse einer Landessprache auf Stufe B1 im mündlichen Ausdruck und A2 im schriftlichen Ausdruck.
Kosten
Die Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) und kostet 900 Franken. Die ausländische Ehefrau oder der ausländische Ehemann erhält das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Schweizer Ehepartners oder der Schweizer Ehepartnerin.
Einbürgerungsformular
Das Formular für die erleichterte Einbürgerung können Sie direkt bei uns telefonisch oder per E-Mail bestellen.
Das Verfahren dauert ungefähr 18 Monate.