Einbürgerungen
Sie interessieren sich für das Schweizer Bürgerrecht? Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen.
Für eine ordentliche Einbürgerung müssen Sie eine Niederlassungsbewilligung C haben und 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben. Die Einbürgerungsgesuche werden elektronisch eingereicht. Alle Informationen dazu finden Sie unter Voraussetzungen und Gesuchseinreichung.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben bei der elektronischen Gesuchseinreichung, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Für eine erleichterte Einbürgerung müssen Sie seit 3 Jahren mit einem*r Schweizer*in verheiratet sein und seit 5 Jahren in der Schweiz leben. Alle Informationen dazu finden Sie unter Erleichterte Einbürgerung.