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Voraussetzungen und Einreichung des Einbürgerungsgesuchs

Sie möchten ein Einbürgerungsgesuch einreichen. Dazu müssen Sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen

  • Sie haben zwingend eine C-Bewilligung.
  • Sie müssen insgesamt 10 Jahre  in der Schweiz gelebt haben. Die Jahre zwischen Ihrem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt. 
  • Haben Sie früher einmal eine F-Bewilligung gehabt? Dann zählen die Jahre mit F-Bewilligung nur zur Hälfte.
  • Aufenthalte mit N oder L Ausweis werden der Wohnsitzfrist nicht angerechnet.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in der Stadt Zürich (bei Personen unter 25 Jahren genügt ein Wohnsitz von 2 Jahren im Kanton Zürich). 
  • Sie haben in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.
  • Sie verfügen über Grundkenntnisse über die geografischen, politischen, historischen, gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton Zürich und im Zürcher Gemeindewesen.
  • Sie kennen und respektieren die Werte der Bundesverfassung.
  • Sie haben keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine über die letzten 5 Jahre in Ihrem Betreibungsregister.
  • Sie haben keine Einträge im Strafregister oder laufende Strafverfahren.

Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse

Wenn Sie eine Anforderung für die Einbürgerung aus unverschuldeten Gründen nicht erfüllen, weil Sie

  • die geforderten Deutschkenntnisse nicht erreichen können oder
  • aktuell Sozialhilfe beziehen oder in den letzten drei Jahren Sozialhilfe bezogen haben

dann können Sie sich unter Umständen dennoch einbürgern lassen. Rufen Sie uns in einem solchen Falle an oder schreiben Sie uns

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Gemeindeamts des Kantons Zürich.

Wie Sie Ihr Einbürgerungsgesuch elektronisch einreichen

Mit dem Selbsttest auf unserer Webseite können Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, werden Sie direkt auf das Portal des Kantons Zürich weitergeleitet. Dort erhalten Sie das Einbürgerungsformular und können Ihr Einbürgerungsgesuch elektronisch einreichen.

Bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen, beachten Sie bitte die benötigten Dokumente.

Wenn Sie Fragen haben zum Vorgehen, erreichen Sie uns telefonisch montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr. Am Mittwoch erreichen Sie uns von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. 

Ihre bisherige Staatsangehörigkeit

Das Schweizer Gesetz erlaubt, dass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Wenn Sie zum Beispiel französische Staatsbürgerin oder französischer Staatsbürger sind, dürfen Sie Ihren französischen Pass behalten.

Wenn Ihr Land dies aber nicht erlaubt, kann es sein, dass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit automatisch verlieren.

Wenn Sie genauere Informationen dazu wünschen, kontaktieren Sie bitte die zuständige
Botschaft oder das zuständige Konsulat Ihres Landes.

Weitere Informationen