Anstellungsbedingungen im Überblick
Neben der Vielzahl an spannenden Berufsfeldern und Karrieremöglichkeiten gibt es weitere Gründe, sich für die Stadt Zürich als Arbeitgeberin zu entscheiden:
Übersichtstabelle mit Anstellungsbedingungen der Stadt Zürich.
Verfügung statt Arbeitsvertrag | Das Anstellungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich, d.h. die Anstellungsbedingungen sind einheitlich im Personalrecht (PR) und in personalrechtlichen Erlassen geregelt. |
Arbeitszeiten und -möglichkeiten | - 42-Stunden-Woche im Grundsatz - Teilzeitstellen auch im Kaderbereich - Home Office nach Möglichkeit |
Lohn und Prämien | - Städtisches Lohnsystem (SLS) | Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» - 13. Monatslohn - Ausserberufliche Erfahrungen werden bei Lohnfestsetzung berücksichtigt - Treueprämien ab vollendetem 10. Dienstjahr - Geld oder Naturalien für besondere Leistungen |
Ferien und Betriebsferientage | - 4 bis 6 Wochen Ferien je nach Alter - 6 zusätzliche Betriebsferientage pro Jahr |
Sozialleistungen | Pensionskasse Stadt Zürich mit Leistungen, die in der Regel weit über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen hinausgehen | Beitragsprimat mit Leistungsziel Unfallversicherung Stadt Zürich | SUVA für Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle
- Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall bis zu 2 Jahren - Begleitung durch Case Management bei Unfall oder Krankheit |
Urlaub bezahlt | - 16 Wochen für Mütter | 20 Tage für Väter und Stiefeltern - Bis zu 14 Wochen bei gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern - Private oder ehrenamtliche Verpflichtungen |
Urlaub unbezahlt | - Treueurlaub für vier Wochen nach fünfjähriger Anstellung - 1 Jahr maximal für Eltern und Stiefeltern – Machbarkeit im Betrieb vorausgesetzt |
Vergünstigungen | Verpflegung, Mobilität, Telefonie und mehr |
Weiterbildung | Vielfältige Aus- und Weiterbildungsangebote mit zahlreichen Möglichkeiten für die berufliche Entwicklung und stadtweite Vernetzung für Führungskräfte, Mitarbeitende und Lernende. |