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Anstellungsbedingungen im Überblick

Neben der Vielzahl an spannenden Berufsfeldern und Karrieremöglichkeiten gibt es weitere Gründe, sich für die Stadt Zürich als Arbeitgeberin zu entscheiden:

Übersichtstabelle mit Anstellungsbedingungen der Stadt Zürich.

Verfügung statt ArbeitsvertragDas Anstellungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich, d.h. die Anstellungsbedingungen sind einheitlich im Personalrecht (PR) und in personalrechtlichen Erlassen geregelt.
Arbeitszeiten und -möglichkeiten

- 42-Stunden-Woche im Grundsatz

- Teilzeitstellen auch im Kaderbereich

- Home Office nach Möglichkeit

Lohn und Prämien

- Städtisches Lohnsystem (SLS) | Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit»

- 13. Monatslohn

- Ausserberufliche Erfahrungen werden bei Lohnfestsetzung berücksichtigt

- Treueprämien ab vollendetem 10. Dienstjahr

- Geld oder Naturalien für besondere Leistungen 

Ferien und Betriebsferientage

- 4 bis 6 Wochen Ferien je nach Alter

- 6 zusätzliche Betriebsferientage pro Jahr

Sozialleistungen

Pensionskasse Stadt Zürich mit Leistungen, die in der Regel weit über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen hinausgehen | Beitragsprimat mit Leistungsziel

Unfallversicherung Stadt Zürich | SUVA für Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle

 

- Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall bis zu 2 Jahren

- Begleitung durch Case Management bei Unfall oder Krankheit

Urlaub bezahlt 

- 16 Wochen für Mütter | 20 Tage für Väter und Stiefeltern

- Bis zu 14 Wochen bei gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern

- Private oder ehrenamtliche Verpflichtungen

Urlaub unbezahlt 

- Treueurlaub für vier Wochen nach fünfjähriger Anstellung

- 1 Jahr maximal für Eltern und Stiefeltern – Machbarkeit im Betrieb vorausgesetzt

VergünstigungenVerpflegung, Mobilität, Telefonie und mehr
WeiterbildungVielfältige Aus- und Weiterbildungsangebote mit zahlreichen Möglichkeiten für die berufliche Entwicklung und stadtweite Vernetzung für Führungskräfte, Mitarbeitende und Lernende.

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