Anstellungsbedingungen im Überblick
Neben der Vielzahl an spannenden Berufsfeldern und Karrieremöglichkeiten gibt es weitere Gründe, sich für die Stadt Zürich als Arbeitgeberin zu entscheiden:
Übersichtstabelle mit Anstellungsbedingungen der Stadt Zürich.
Verfügung statt Arbeitsvertrag | Das Anstellungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich, d.h. die Anstellungsbedingungen sind einheitlich im Personalrecht (PR) und in personalrechtlichen Erlassen geregelt. |
Arbeitszeiten und -möglichkeiten | - 42-Stunden-Woche im Grundsatz - Teilzeitstellen auch im Kaderbereich - Home Office nach Möglichkeit |
Lohn und Prämien | - Städtisches Lohnsystem (SLS) | Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» - 13. Monatslohn - Ausserberufliche Erfahrungen werden bei Lohnfestsetzung berücksichtigt - Treueprämien ab vollendetem 10. Dienstjahr - Geld oder Naturalien für besondere Leistungen |
Ferien und Betriebsferientage | - 4 bis 6 Wochen Ferien je nach Alter - 6 zusätzliche Betriebsferientage pro Jahr |
Sozialleistungen | Pensionskasse Stadt Zürich mit Leistungen, die in der Regel weit über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen hinausgehen | Beitragsprimat mit Leistungsziel Unfallversicherung Stadt Zürich | SUVA für Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle
- Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall bis zu 2 Jahren - Begleitung durch Case Management bei Unfall oder Krankheit |
Urlaub bezahlt | - 16 Wochen für Mütter | 20 Tage für Väter und Stiefeltern - Bis zu 14 Wochen bei gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern - Private oder ehrenamtliche Verpflichtungen |
Urlaub unbezahlt | - Treueurlaub für vier Wochen nach fünfjähriger Anstellung - 1 Jahr maximal für Eltern und Stiefeltern – Machbarkeit im Betrieb vorausgesetzt |
Vergünstigungen | Verpflegung, Mobilität, Telefonie und mehr |
Weiterbildung | Vielfältige Aus- und Weiterbildungsangebote mit zahlreichen Möglichkeiten für die berufliche Entwicklung und stadtweite Vernetzung für Führungskräfte, Mitarbeitende und Lernende. |
Grundsätzlich gilt «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit».
- Tranparentes Städtisches Lohnsystem (SLS)
- Ausserberufliche Erfahrungen werden bei Lohnfestsetzung berücksichtigt
- Treueprämien ab vollendetem 10. Dienstjahr
- Lernende ehalten in allen Lehrberufen denselben Lohn
Teilzeitarbeit und mobiles Arbeiten nach Möglichkeit.
- 42-Stunden-Woche im Grundsatz
- Verschiedene Arbeitszeitmodelle
- Moderne Technologien für die flexible Zusammenarbeit
- Teilzeitstellen auch im Kaderbereich
Zahreiche Möglichkeiten für die berufliche Entwicklung.
- Umfassendes Aus- und Weiterbildungsangebot
- Regelmässige Zielvereinbarungs- und Beurteilungsgespräche (ZBG) für die Weiterentwicklung
- Stadtweite Vernetzung auf allen Ebenen
- Verschiedenste Lehrberufe und attraktive Praktika
Ferien, Betriebsferientage und weitere Urlaubsmöglichkeiten.
- 4 bis 6 Wochen Ferien je nach Alter und Funktion
- 6 zusätzliche Betriebsferientage pro Jahr
- Grosszügige Regelungen für bezahlte und unbezahlte Urlaube
- Unbezahlte vierwöchige Treueurlaube im Fünf-Jahresrhythmus
Sicherheit bei Vorsorge und bei Krankheit oder Unfall.
- Pensionskasse Stadt Zürich mit überdurchnittlichen Leistungen
- Unfallversicherung Stadt Zürich | SUVA für Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle
- Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall bis zu 2 Jahre
- Begleitung durch Case Management bei Unfall oder Krankheit
Verschiedene interessante Angebote für Mitarbeitende.
- Verpflegung je nach Betrieb mit Lunch-Check Karte und Personalrestaurants
- Mobility CarSharing, Fitness und Personalhypotheken zu vergünstigten Konditionen
- Attraktive Mobile-Abonnemente und verschiedene Hard- und Software zu günstigen Konditionen.