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Löhne und Prämien

Wichtig ist der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit». Ausserberufliche Erfahrungen werden ebenfalls berücksichtigt. Mitarbeitende erhalten einen 13. Monatslohn und ab vollendetem 10. Dienstjahr alle 5 Jahre eine Treueprämie.

Städtisches Lohnsystem (SLS)

Erklärvideo zum Städtischen Lohnsystem (SLS)

Lohn

Beim Festlegen des Lohns werden berufliche und ausserberufliche Erfahrungen berücksichtigt. Die Leistungen spielen für die Lohnentwicklung eine Rolle. Wie setzt sich der Lohn zusammen?

  • Funktionslohn mit Erfahrungs- und Leistungskomponente.
  • Je anspruchsvoller die Aufgabe, desto höher der Funktionslohn.
  • Alle Funktionen werden einer der 18 Funktionsstufen (FS) zugeordnet.
  • Für jede dieser Funktionsstufen existiert ein Minimum- und ein Maximumlohn.
  • Das Verhältnis der Löhne von FS 1 bis FS 18 darf höchstens 1 : 4.5 betragen.
  • Erfahrungen aus dem Beruf, aus Erziehungs- und Betreuungsaufgaben oder der Freiwilligenarbeit werden berücksichtigt, sofern sie für die Stelle hilfreich und nützlich sind.
  • Die Leistungen beeinflussen die individuelle Lohnentwicklung.
  • Die städtischen Mitarbeitenden erhalten einen 13. Monatslohn.

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Prämien

Besondere Leistungen im Berufsalltag können besonders honoriert werden.

  • Einmalige Geld- oder Naturalprämien – Gutscheine, Waren oder bezahlte Urlaubstage für besondere Leistungen, die nicht mit den Lohn abgegolten sind.
  • Treueprämien als Dank für die langjährige Arbeit bei der Stadt Zürich werden ab dem 10. Arbeitsjahr bezahlt.

Kinder- und Ausbildungszulagen

für Kinder bis zum vollendeten 12. Altersjahr

200 Franken/Monat

für Kinder ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr oder bei erwerbsunfähigen Kindern bis zum vollendeten 20. Altersjahr

250 Franken/Monat

für Kinder in Ausbildung bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr250 Franken/Monat

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