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Attraktive Ferienregelung

Je nach Alter erhalten unsere Mitarbeitenden 4 bis 6 Wochen Ferien und zusätzlich 6 Betriebsferientage pro Jahr.

Bezahlte Ferien

Bis zum 20. Altersjahr5 Wochen
vom 21. bis zum 49. Altersjahr4 Wochen
vom 50. bis zum 59. Altersjahr5 Wochen
vom 60. Altersjahr bis zur Pensionierung6 Wochen

6 Betriebsferientage = Brückentage

Der Stadtrat legt die Betriebsferientage jährlich fest.

Bezahlter Urlaub

Für private Angelegenheiten – für Familien*-, Eltern- oder Bürgerinnen- und Bürgerpflichten, bei einem Wohnungswechsel, für eine Tätigkeit in Personalverbänden usw. –, kann Freizeit ohne Lohneinbusse bezogen werden.

*Der Familienbegriff ist im Personalrecht weit gefasst und umfasst auch Lebenspartnerin oder Lebenspartner sowie Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder.
 

Treueurlaub

Wer fünf Jahre für die Stadt Zürich arbeitet, kann einen (längstens) vierwöchigen, unbezahlten Treueurlaub beziehen. Dieser Anspruch wiederholt sich alle fünf Jahre.

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