Attraktive Ferienregelung
Je nach Alter erhalten unsere Mitarbeitenden 4 bis 6 Wochen Ferien und zusätzlich 6 Betriebsferientage pro Jahr.
Bezahlte Ferien
Bis zum 20. Altersjahr | 5 Wochen |
vom 21. bis zum 49. Altersjahr | 4 Wochen |
vom 50. bis zum 59. Altersjahr | 5 Wochen |
vom 60. Altersjahr bis zur Pensionierung | 6 Wochen |
6 Betriebsferientage = Brückentage
Der Stadtrat legt die Betriebsferientage jährlich fest.
Bezahlter Urlaub
Für private Angelegenheiten – für Familien*-, Eltern- oder Bürgerinnen- und Bürgerpflichten, bei einem Wohnungswechsel, für eine Tätigkeit in Personalverbänden usw. –, kann Freizeit ohne Lohneinbusse bezogen werden.
*Der Familienbegriff ist im Personalrecht weit gefasst und umfasst auch Lebenspartnerin oder Lebenspartner sowie Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder.