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Über uns

Das Stadtrichteramt (StRA) ist zuständig für die Durchführung des ordentlichen, kostenpflichtigen Strafverfahrens bei Übertretungen, welche auf dem Gebiet der Stadt Zürich begangen werden. Daneben unterhält das Stadtrichteramt ein Kompetenzzentrum für die Verwaltung und Bewirtschaftung von Verlustscheinen für die Zürcher Stadtverwaltung.

Zuständigkeitsbereich

Das Stadtrichteramt (StRA) ist zuständig für die Durchführung des ordentlichen, kostenpflichtigen Strafverfahrens bei Übertretungen, welche auf dem Gebiet der Stadt Zürich begangen werden.

Dies ist der Fall bei:

  • Gesetzesübertretungen, die in keiner gesetzlichen Ordnungsbussenliste aufgeführt sind und darum nicht im unpersönlichen, gebührenfreien Ordnungsbussenverfahren erledigt werden können.
  • ursprünglichen Ordnungsbussenverfahren, die von der Täterschaft (beschuldigte Person/en) abgelehnt oder deren Bussenbeträge nicht nach Vorschrift bezahlt werden.
  • in der eidgenössischen Ordnungsbussenliste aufgeführten Übertretung, die jedoch nicht von der Polizei selber beobachtet wurden. Davon ausgenommen sind Kontrollen von Geschwindigkeiten und Übertretungen durch automatische Überwachungsanlagen.

Das Stadtrichteramt hat die Verantwortung und Kompetenz für Bussen bis zu Fr. 500.-. Für höhere Beträge hat das Statthalteramt des Bezirks Zürich die Kompetenz und trägt die Verantwortung.

Aufgabenbereiche

Das Stadtrichteramt stellt die weltweite Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Übertretungen des eidgenössischen, des kantonalen und des kommunalen Rechts sicher. Diese Ordnungswidrigkeiten und Übertretungen müssen dabei in die örtliche, sachliche und funktionale Zuständigkeit der Stadt Zürich fallen. Das Stadtrichteramt sorgt somit für die rechtlich einwandfreie und zeitgerechte Bearbeitung und Erledigung von Übertretungsstrafverfahren nach einer einheitlichen Rechts- und Strafpraxis. Damit gewährleistet das Stadtrichteramt auf dem Gebiet der Stadt Zürich Rechtssicherheit und stärkt das Rechtsbewusstsein der Allgemeinheit und von Einzelpersonen. Mit diesen Aufgaben beteiligt sich das Stadtrichteramt an der Gestaltung von Gesetzgebung und Rechtsprechung auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene. Das Stadtrichteramt vertritt damit die Interessen und Bedürfnisse einer urbanen Bevölkerung sowie die speziellen Anliegen einer Grossstadt. Im Erfüllen dieser Aufgaben ist das Stadtrichteramt selbständig und handelt unabhängig von Weisungen der Politik.

Daneben unterhält das Stadtrichteramt ein Kompetenzzentrum für die Verwaltung und Bewirtschaftung von Verlustscheinen für die Zürcher Stadtverwaltung. Es sorgt damit für die rechtlich einwandfreie und zeitgerechte Eintreibung von Forderungen aus Verlustscheinen. Das Stadtrichteramt unterstützt mit dem Kompetenzzentrum die allermeisten Dienstabteilungen der Stadtverwaltung Zürich.

Unterstellung und Aufsicht

Das Stadtrichteramt untersteht administrativ dem Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich.
Aufgrund der Gewaltentrennung ist das Statthalteramt des Bezirks Zürich seine Aufsichtsbehörde.
Materielle Korrekturen dagegen liegen in der Verantwortung der Gerichte.

Organigramm

Das Stadtrichteramt leitet Jörg Ganster. Ihm zur Seite stehen drei Abteilungsleitende und eine HR-Leitung.

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