Einsprache
Sie haben einen Strafbefehl erhalten und sind damit nicht einverstanden? Innert 10 Tagen nach Erhalt können Sie schriftlich dagegen Einsprache erheben. Wird die Einsprachefrist von 10 Tagen verpasst, wird der Entscheid rechtgültig.
Erklärvideo
Strafbefehl erhalten?
PDF-Formular und Online-Formular
Die Einsprache hat schriftlich zu erfolgen. Benutzen Sie hierfür die verfügbaren Formulare.
Es besteht die Möglichkeit, ein PDF-Formular zu verwenden. Sie können dieses ausdrucken, unterzeichnen und uns per Post zusenden. Bitte vergessen Sie Ihre persönliche Unterschrift nicht.
Alternativ können Sie die Einsprache per Online-Formular einreichen. Wenn Sie die Einsprache elektronisch einreichen, muss sie eine elektronische Unterschrift enthalten.
Einreichung per Bevollmächtiger
Sie können die Einsprache nicht selbst unterzeichnen? Dann erteilen Sie einer Person Ihrer Wahl eine ausdrückliche Vollmacht.
Ausland
Wenn Sie im Ausland leben, senden Sie Ihre Einsprache an eine schweizerische diplomatische oder konsularische Vertretung.
Weitere verbindliche Informationen finden Sie im Strafbefehl auf der letzten Seite unter Erläuterungen.
Kosten
Wenn Sie eine Einsprache machen, tragen Sie das volle Kostenrisiko. Sie tragen somit die vollen Kosten des Verfahrens, wenn Ihre Einsprache nicht anerkannt wird.
Zusätzlich zu den Kosten des Strafbefehls kommen pauschale Gebühren hinzu. Kosten für Untersuchungen und Amtsberichte etc. können ebenfalls verrechnet werden.
Telefon, Fax und E-Mail
Einsprachen per Telefon, Mail oder Fax sind nicht möglich. Die gesetzlichen Fristen können so nicht verlängert werden.
Was geschieht nach einer Einsprache?
Untersuchung
Nach Erhalt einer Einsprache wird meist eine Untersuchung durchgeführt. Dabei steht die Einvernahme der beschuldigten Person im Vordergrund. Zudem können weitere Beweise erhoben werden, zum Beispiel die Einvernahme von Zeuginnen und Zeugen.
Termin zur Einvernahme
Sie haben einen Termin zur Einvernahme erhalten und sind verhindert? Melden Sie sich frühzeitig. Denn wenn Sie trotz Vorladung nicht zu einem Einvernahmetermin erscheinen, gilt die Einsprache als zurückgezogen.