Schwimmen: Regeln und Sicherheitshinweise
Sicherheit beim Schwimmen und Baden
- Kein Schwimmen und Baden in den Hafenanlagen, in der Nähe von Kursschiffen und im Umkreis von 100 Metern um Hafeneinfahrten und Anlegestationen der Kursschifffahrt.
BSV: Art. 77 Abs. 1 und 2
- Vor allem bei tief stehender Sonne und in der Dämmerung können Schwimmende und Badende von Schiffsführern leicht übersehen werden.
Schwimmen und Baden im See
Schwimmen und Baden im See Innerhalb der inneren Uferzone (bis 150 Meter vom Ufer entfernt):
Ist auch mit Badehilfsmitteln wie Luftmatratzen und Schwimmringen erlaubt. Motorschiffe dürfen in diesem Bereich nur rechtwinklig zum Ufer und mit max. 10 km/h fahren.
Ausserhalb der inneren Uferzone oder vom Schiff aus:
Ist nur ohne Badehilfsmittel erlaubt aber nicht empfehlenswert. Es besteht Gefahr durch schnell fahrende Motorschiffe. Bei Kälte oder Schwäche ist keine Hilfe erreichbar.
Schwimmen mit Koepfchen
Schwimmen und Baden in der Limmat
Ist ab Quaibrücke bis Bad Oberer Letten ausserhalb der Badeanstalten generell verboten. Es bestehen grosse Gefahren durch Strömungen und die Limmatschifffahrt.
Wenn es die äusserlichen Bedingungen sowie Abflussmenge der Limmat zulassen, findet ein Mal im Jahr das offizielle Limmatschwimmen statt.
Die Kaltwassererprobten und jene, welche dies einmal erleben möchten, können auch am jährlich stattfindenden Samichlausschwimmen im oberen Teil der Limmat teilnehmen.
Seeüberquerungen
Den See alleine und ohne Begleitschiff schwimmend zu überqueren ist sehr gefährlich. Allfällige Fragen zur Sicherheit beantworten wir gerne.
Wenn eine Gruppe, die auf dem Gebiet der Stadt Zürich über den See schwimmen möchte, grösser wie 10 Personen ist, muss dieser Anlass mindestens einen Monat vor dem Wunschtermin bei der Wasserschutzpolizei angemeldet werden. Mit dem Kontaktformular oder telefonisch unter der Telefonnummer +41 44 411 84 02, Bürozeiten.
Weiterführende Informationen zu den Sicherheitsvorkehrungen und Bedingungen finden Sie im Anmeldeformular Seeüberquerung. Bei Bedarf kann die Wasserschutzpolizei auch Rettungsweidlinge gegen einen Unkostenbeitrag zur Verfügung stellen.