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Schlauch- bzw. Gummiboot: Regeln und Sicherheitshinweise

Hinweis für den Teilabschnitt ab Münsterbrücke bis Bad Oberer Letten (obere Limmat):

Das Befahren der Limmat, insbesondere der beiden Badeanlagen Oberer- und Unterer Letten, ist mit Schiffen jeglicher Art verboten. Ausnahmen: Limmatschifffahrt (Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft ZSG) und Schiffe mit Bewilligung des Kantons Zürich (ALN) oder der Wasserschutzpolizei der Stadt Zürich.

Hinweis für den Teilabschnitt der Limmat Bad Oberer Letten und Bad Unterer Letten:

Das zu den beiden Badeanlagen gehörende Flussgebiet darf mit Schiffen jeglicher Art während den Öffnungszeiten nicht befahren werden.

Hinweis für den Teilabschnitt der Limmat ab Wipkingerpark bis zum Höngger Wehr (untere Limmat):

Sich mit einem Schlauchboot auf der unteren Limmat gemütlich treiben zu lassen oder mit dem SUP (Stand Up Paddle Board) auf dem Zürichsee unterwegs zu sein, sind beliebte Freizeitaktivitäten der Zürcherinnen und Zürcher. 

Flüsse bergen teils unsichtbare Gefahren wegen Wehren und anderen Hindernissen. Damit der Spass nicht baden geht, ist es wichtig, als Benutzerin oder Benutzer eines Schlauchbootes oder SUP's gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Bei einem Abfluss an dieser Messstelle im roten Bereich (über 100 m3/s) raten wir vom Befahren der Limmat mit einem Schlauch- bzw. Gummiboot ab!

Farbskala zur Beurteilung der aktuellen Abflussdaten der Limmat für das Befahren mit Schlauchbooten oberhalb des Höngger Wehrs:

Farbskala zur Beurteilung der aktuellen Abflussdaten der Limmat für das Befahren mit Schlauchbooten oberhalb des Höngger WehrsFarbskala zur Beurteilung der aktuellen Abflussdaten der Limmat für das Befahren mit Schlauchbooten oberhalb des Höngger WehrsFarbskala zur Beurteilung der aktuellen Abflussdaten der Limmat für das Befahren mit Schlauchbooten oberhalb des Höngger Wehrs

Personen, welche bei einem Abfluss an dieser Messstelle im grünen Bereich (bis 80 m3/s) die Limmat mit einem Schlauchboot befahren und:

  • sich an die gesetzlichen Regeln und Sicherheitsempfehlungen für Schlauchboote halten,
  • sich über die örtlichen Verhältnisse vorgängig informiert haben,
  • aufmerksam auf der Limmat unterwegs sind und
  • Erfahrung im Umgang und dem Steuern von Schlauchbooten haben,

sollten die Strecke problemlos meistern können.

Bei nicht oder nur sehr schwer steuerbaren Schwimmkörpern (Reifen, Flamingos, Einhörner, Luftmatratzen etc.) ist stets erhöhte Vorsicht geboten. Wir empfehlen grundsätzlich, auf solche Schwimmkörper auf Fliessgewässern zu verzichten.

Disclaimer:
Die Farbskala zur Beurteilung der aktuellen Abflussdaten der Limmat für das Befahren mit Schlauchbooten dient ausschliesslich als Orientierungshilfe . Die Wasserschutzpolizei übernimmt für die Richtigkeit der Angaben keine Verantwortung und lehnt jegliche Haftung ab.

Film mit Sicherheitshinweisen

Damit der Spass nicht baden geht, ist es wichtig, ein paar Regeln einzuhalten: Tragt eine Rettungsweste, wenn ihr Boot fahrt – diese kann im Notfall Leben retten. Schreibt euer Boot mit Vornamen, Namen und Telefonnummer an. Haltet Abstand zu Brückenpfeilern und bindet Schlauchboote nicht zusammen. Wegen Wehren und anderen Hindernissen bergen Flüsse grosse Gefahren. Achtung, die Ausstiegsstelle vor dem Höngger Wehr befindet sich auf der linken Seite. Wenn ihr diese Regeln beachtet, seid ihr auf der Limmat sicher unterwegs. Eure Stadtpolizei Zürich zusammen mit der BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung und der SLRG, der Schweizerischen Lebensrettungs- gesellschaft.

Die Ausstiegsstellen vor dem Höngger Wehr befinden sich auf der linken Seite. Die Sperrzone ist ab ca. 270 Metern oberhalb des Wehrs bis zur unteren Ausstiegsstelle mit gelben Bojen signalisiert.

Der Wiedereinstieg unterhalb des Wehrs ist ausgeschildert.

Tipps:

  • Vorher abklären, wo sich am Fluss die Ein- und Ausstiegstellen befinden.
  • Kinder niemals am Boot festbinden.
  • An den Schutz vor Hitze oder Kälte denken.
  • Halten sie Abstand zu Brückenpfeilern oder Hindernisse und binden sie die Boote nicht zusammen.

Vorschriften:

  • Die Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) unterscheidet Strandboote (nur eine Luftkammer) und Schlauchboote (mehrere separate Luftkammern = höhere Sicherheit)
  • Umgangssprachlich werden diese Boote «Gummiboote» genannt. Nicht immatrikulierte Schlauchboote, welche kürzer als 4 m sind und alle Strandboote, egal welcher Länge, dürfen sich nur in der inneren Uferzone (150 m) oder im Abstand von höchstens 150 m um sie begleitende Schiffe herum verkehren. Schlauchboote bis 4 m Länge müssen nicht zwingend immatrikuliert werden, d. h. sie benötigen kein amtliches Kennzeichen.
  • Strandboote und nicht immatrikulierte Schlauchboote müssen aber mit Namen, Adresse und wenn möglich der Telefonnummer des Eigentümers oder Halters gut sichtbar beschriftet sein. So können Polizei- und Rettungsdienste schneller in Erfahrung bringen, ob zu einem leer aufgefundenen Boot Personen vermisst werden.
  • Auf Fliessgewässern (= Flüssen) muss zusätzlich für jede sich an Bord befindliche Person ein Rettungsmittel (z. B. eine Rettungsweste mit Kragen mit einem Minimalauftrieb von 75 Newton) mitgeführt werden. 
  • Schwimmhilfen gelten nicht als Rettungsmittel. Da der Platz auf den Booten meist beschränkt ist und jemand unerwartet über Bord gehen kann, wird empfohlen diese Rettungsmittel bereits vor Fahrtbeginn anzuziehen.
  • Auch wenn die Vorschriften über den Alkoholgenuss für Gummiboote gelockert wurden: Denken Sie daran, dass Alkohol die körperliche Leistungsfähigkeit herabsetzt und zu Fehleinschätzungen während der Fahrt führen kann.
  • Mit einem Gummiboot haben Sie keinen Vortritt gegenüber Vorrangschiffen, Güterschiffen, Schiffen der Berufsfischer und Segelschiffen.

Bezugsquelle von Beschriftungsetiketten

Mittels nachfolgendem Kontaktformular können die Beschriftungsetiketten bei der Prävention der Stadtpolizei Zürich bestellt werden. Max. 1 Etikette/Person.
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