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Wind- und Kitesurfen: Regeln und Sicherheitshinweise

Meiden der inneren Uferzone (bis 150 Meter vom Ufer entfernt)

Die innere Uferzone soll in erster Linie den Badenden dienen. In dieser Zone ist auch die Verwendung von Badehilfsmitteln wie Luftmatratzen oder Schwimmreifen erlaubt. Zudem befinden sich an vielen Stellen entlang der Ufer Bojenfelder mit stationierten Schiffen. Die Wasserschutzpolizei empfiehlt, diese Zone nach Möglichkeit zu meiden, um Konflikte und Unfälle zu vermeiden.

Die Verwendung von Wind- und Kitesurfern ist nur des Schwimmens kundigen Personen und nur bei Tag und bei klarer Sicht gestattet.


Windsurfer (Segelbretter)
 
Die Verwendung von Windsurfern ist verboten:

  • Im Umkreis von 150 m um die Landungsanlagen der Kursschifffahrt sowie in der Nähe von öffentlichen Badeanlagen und Hafeneinfahrten.
  • Auf Stadtgebiet nördlich der Linie Schiffstation Wollishofen-Bahnhof bis Südmole Hafen Tiefenbrunnen.


Kitesurfer (Drachensegelbretter):

Ab 15. Februar 2016 ist das Kitesurfen grundsätzlich erlaubt.

Der Kanton Zürich hat ab 1. März 2015 für das Kantonsgebiet des Zürichsees festgelegt, wo das Kitesurfen verboten ist.

Die Verwendung von Kitesurfern ist auf dem Gebiet der Stadt Zürich verboten:

  • Im Umkreis von 150 m um die Landungsanlagen der Kursschifffahrt sowie in der Nähe von öffentlichen Badeanlagen und Hafeneinfahrten.
  • Auf Stadtgebiet nördlich der Linie Schiffstation Wollishofen-Bahnhof bis Südmole Hafen Tiefenbrunnen.

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