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Religiöse Veranstaltungen

Religiöse Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sind bewilligungspflichtig

Religiöse Standaktionen

Für das Aufstellen eines Standes sowie für das Aufstellen eines Plakats in Weltformat (89.5 cm x 128.0 cm) werden maximal 3 x 3 Meter zur Verfügung gestellt.

Jährliches Kontingent für Standaktionen pro Organisation:

  • 24 Standaktionen im Stadtkreis 1 
  • 24 Standaktionen in den übrigen Stadtkreisen

(Für weitere Informationen siehe Merkblatt Standaktionen.)

Verteilen von Schriften

(Flyer)

Das Verteilen von religiösen Schriften durch Einzelpersonen im Umherziehen ohne Infrastruktur ist ohne besondere Erlaubnis gestattet.

Veranstaltung

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Weitere Informationen