Religiöse Veranstaltungen
Religiöse Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sind bewilligungspflichtig
Religiöse Standaktionen
Für das Aufstellen eines Standes sowie für das Aufstellen eines Plakats in Weltformat (89.5 cm x 128.0 cm) werden maximal 3 x 3 Meter zur Verfügung gestellt.
Jährliches Kontingent für Standaktionen pro Organisation:
- 24 Standaktionen im Stadtkreis 1
- 24 Standaktionen in den übrigen Stadtkreisen
(Für weitere Informationen siehe Merkblatt Standaktionen.)
Verteilen von Schriften
(Flyer)
Das Verteilen von religiösen Schriften durch Einzelpersonen im Umherziehen ohne Infrastruktur ist ohne besondere Erlaubnis gestattet.
Merkblatt
PDF-Download
Online Polizeibewilligung - Standaktion
- Die einmalige Registrierung bei «Mein Konto» ist zwingend erforderlich! Gesuch für eine religiöse Standaktion
Veranstaltung
PDF-Download (Formulare für Adobe Acrobat Reader DC optimiert)
- Für Standaktionen muss das Gesuch unter «Online Polizeibewilligung» verwendet werden!Gesuch zur Durchführung einer Veranstaltung (PDF, 7 Seiten, 1 MB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen