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Gemeinnützige Veranstaltungen

Gemeinnützige Anlässe

Solche können je Organisation einmal jährlich bewilligt werden, wenn: 

  • deren Erlös ausschliesslich gemeinnützigen Institutionen zufliesst 
  • die Begünstigten in der Schweiz niedergelassene Organisationen mit Steuerbefreiung und Statuten sind oder eine ZEWO-Zertifizierung nachweisen können

Sammeln Dritte Geld oder verkaufen Waren für eine gemeinnützige Organisation, muss der Erlös über diese abgerechnet und die Abrechnung dem Büro für Veranstaltungen eingereicht werden. Geld, das für gemeinnützige Zwecke im Ausland verwendet wird, ist über eine bei der Zentralstelle für Wohlfahrtsunternehmen (ZEWO) anerkannte Organisation abzurechnen. Für Spesen dürfen maximal 25 Prozent des Bruttoertrags abgezogen werden. Herstellerkosten können separat in Abzug gebracht werden. Die Auslagen sind detailliert aufzuführen.

Standaktionen

Gemeinnützig

Für das Aufstellen eines Standes sowie  für das Aufstellen eines Plakates in Weltformat (89.5 cm x 128.0 cm) werden maximal 3 x 3 Meter zur Verfügung gestellt.

Jährliches Kontingent für Standaktionen pro Organisation: 

  • 24 Standaktionen im Stadtkreis 1 
  • 24 Standaktionen in den übrigen Stadtkreisen

Veranstaltung

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