Gemeinnützige Veranstaltungen
Gemeinnützige Anlässe
Solche können je Organisation einmal jährlich bewilligt werden, wenn:
- deren Erlös ausschliesslich gemeinnützigen Institutionen zufliesst
- die Begünstigten in der Schweiz niedergelassene Organisationen mit Steuerbefreiung und Statuten sind oder eine ZEWO-Zertifizierung nachweisen können
Sammeln Dritte Geld oder verkaufen Waren für eine gemeinnützige Organisation, muss der Erlös über diese abgerechnet und die Abrechnung dem Büro für Veranstaltungen eingereicht werden. Geld, das für gemeinnützige Zwecke im Ausland verwendet wird, ist über eine bei der Zentralstelle für Wohlfahrtsunternehmen (ZEWO) anerkannte Organisation abzurechnen. Für Spesen dürfen maximal 25 Prozent des Bruttoertrags abgezogen werden. Herstellerkosten können separat in Abzug gebracht werden. Die Auslagen sind detailliert aufzuführen.
Standaktionen
Gemeinnützig
Für das Aufstellen eines Standes sowie für das Aufstellen eines Plakates in Weltformat (89.5 cm x 128.0 cm) werden maximal 3 x 3 Meter zur Verfügung gestellt.
Jährliches Kontingent für Standaktionen pro Organisation:
- 24 Standaktionen im Stadtkreis 1
- 24 Standaktionen in den übrigen Stadtkreisen
Merkblatt
PDF-Download
Online Polizeibewilligung - Standaktion
- Die einmalige Registrierung bei «Mein Konto» ist zwingend erforderlich! Gesuch für eine gemeinnützige Standaktion
Veranstaltung
PDF-Download (Formulare für Adobe Acrobat Reader DC optimiert)
- Für Standaktionen muss das Gesuch unter «Online Polizeibewilligung» verwendet werden! Gesuch zur Durchführung einer Veranstaltung (PDF, 7 Seiten, 1 MB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen