Jugendparty
Wer erhält eine Bewilligung?
- Veranstalter*innen, die in Zürich wohnen und zwischen 18 und 25 Jahre alt sind
- Die Bewilligung wird an eine Gruppe von drei Personen erteilt
- Die Party darf nicht kommerziell sein
Infoveranstaltung
Die Infoveranstaltung ist für mindestens eine Person der drei Veranstaltenden obligatorisch, auch wenn diese bereits im Vorjahr Jahr eine Invoveranstaltung besucht haben.
Die diesjährige Infoveranstaltungen findet am Montag, 11. März 2024, 18 Uhr, im Dynamo (Saal), statt.
Ablauf Bewilligungsverfahren
- Teilnahme an Infoveranstaltung (obligatorisch, mindestens 1 Veranstalter*in)
- Telefonische Anfrage (prov. Reservation Platz und Datum) und Bestellung Gesuchsformular unter 044 412 71 00
- Original-Gesuchsformular 4 Wochen nach der Reservation (spätestens 3 Wochen vor der Party) einreichen bei Stadt Zürich, Sicherheitsdepartement, Jugendparty, Bahnhofquai 3, Postfach, 8021 Zürich
- Einladung zu einem Gespräch. An diesem Gespräch müssen alle 3 Veranstalter*innen teilnehmen. Am Gespräch werden die Besonderheiten der geplanten Party besprochen und die Eignung der Gesuchstellenden überprüft. Aufgrund des Gesprächs wird die Bewilligung erteilt oder das Gesuch abgelehnt.
Merkblatt
PDF-Download
- Merkblatt JugendpartysMerkblatt Jugendpartys (PDF, 3 Seiten, 2 MB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen
Weitere Informationen
Kontakt
E-Mail: jugendparty@zuerich.ch
Telefon 044 412 71 00
(Dienstag – Freitag)