Global Navigation

Schiffstege

Schiffstege

Art. 25 Vorübergehende Benutzung öffentlicher Grund (Benutzungsordnung)

Falls Sie eine Ausstellung auf einem Schiff planen ist folgendes zu beachten. Sie müssen Ihr Vorhaben vollständig mit vermassten Plänen mit der gesamten Infrastruktur etc. versehen einmal bei der Stadtpolizei Zürich, Kommissariat Verwaltungspolizei, Bewilligung Gewerbe, Hohenbühlstrasse 15, Postfach, 8021 Zürich, und einmal bei der Baudirektion Kanton Zürich, AWEL, Walcheplatz 2, Postfach 8090 Zürich (Verfügung) einreichen. Eine Bewilligung wird nur erteilt wenn eine Verfügung vom AWEL vorliegt.

Schiffe die nachts nicht an den Schiffstegen befestigt werden, sondern über Nacht in die Werft und morgens wieder zum Schiffsteg gebracht werden, benötigen vom AWEL keine Verfügung. In diesen Fällen ist das Gesuch nur direkt bei uns einzureichen.

Zusätzliche Infos: 

Es darf keine Werbung auf dem öffentlichen Grund für Alkohol und Tabak gemacht werden. Die Schiffe dürfen nicht mit Werbung (Alkohol und Tabak) beschriftet sein.

Weitere Infrastruktur wird auf dem öffentlichen Grund nicht bewilligt. Die Verkaufsveranstaltung findet auf den Schiffen statt.

Im November und Dezember steht jeweils das Friedenslicht fix bei den Schiffstegen. 

Gebührenordnung 

Gesuche für andere Nutzungsarten sind mit Brief einzureichen. 

Weitere Informationen