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Das Abstellen von Fahrzeugen die kommerziell verliehen werden.
Die Nutzung von Schiffstegen anlässlich von Ausstellungen auf Schiffen.
Für gewerbsmässige Unterhaltung wie z.B. Escape Rooms, Laserdrome, Spielsalons, Sexvideokabinen etc.
Musizieren, schauspielen oder andere künstlerische Aktionen. An den bewilligten Orten wird keine separate Bewilligung benötigt.