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Bewilligung Gewerbe u. Märkte

Auf öffentlichem Grund (Strassen, Trottoirs, Plätze, Grünanlagen usw.) dürfen ohne entsprechende Bewilligung keine kommerziellen Nutzungen oder anderweitige Belegungen vorgenommen werden.

Die Fachgruppe Bewilligung Gewerbe ist für die vorübergehende Benutzung des öffentlichen Grundes für Private, Firmen und Geschäftsinhabende in der Stadt Zürich verantwortlich. Wir erteilen Verfügungen (Bewilligungen) gemäss der Verordnung über die Benutzung des öffentli­chen Grundes (Benutzungsordnung) für folgende Nutzungen:

Bewilligungstypen

Werbung / Flyer / Promotion

  • Verteilen von Werbematerial
  • Reklameträger Sandwichmen / Plakatvelos
  • Verteilen von Zeitschriften/Zeitungen

Für Gewerbetreibende

  • Warenauslage 
  • Reklametafel (Passantenstopper) 
  • Pflanzenbehälter 
  • Liefer-/Leergut 
  • Weihnachtsdekorationen 
  • Wartezone für Verkaufsveranstaltungen

Filmdreharbeiten und Fotoaufnahmen

  • Filmdreharbeiten und Fotoaufnahmen

Baustelleninstallationen und Verkaufscontainer

  • Baustelleninstallationen 
  • Verkaufscontainer bei Umbauten

Verkaufstätigkeiten

  • Sonntagsverkauf mit und ohne Festwirtschaft 
  • Gemeinnütziger Strassenverkauf 
  • Verkauf pflanzlicher Erzeugnisse (Bauern) 
  • Verkaufsstand am See 
  • Marronistand/Marronihäuschen 
  • Verkaufsstand für Anlass 
  • Verkauf von Feuerwerk (Geschäft > 200m2)

Arbeitsbewilligungen

  • Vorübergehende Nacht- und Sonntagsarbeit in Verbindung mit weiteren Bewilligungen wie z.B. Lärm, Veranstaltungen etc.

Nacht- und Sonntagsarbeiten die keine weiteren Bewilligungen beinhalten, müssen neu bei Amt für Wirtschaft und Arbeit AWA beantragt werden. Informationen unter www.ai.zh.ch

Andere Nutzungsarten

  • Stationsloser Fahrzeugverleih
  • Schiffstege (z.B. Weinschiff etc.)
  • Strassenkunst
  • Bewilligungen nach Unterhaltungsgewerbegesetz (UGG) 

Die Liste ist nicht abschliessend. Wir empfehlen Ihnen, im Zweifelsfall immer Kontakt aufzunehmen.

Ablauf Gesuchseingabe

Gesuch via Benutzerkonto Stadt Zürich «mein Konto»:

Sobald das Gesuch online eingereicht wurde, erhalten Sie ein Bestätigungsmail. Anschliessend müssen Sie innert zwei Arbeitstagen das Unterschriftenformular mit Originalunterschrift und sämtliche Beilagen per Post an die Fachgruppe Bewilligung Gewerbe einsenden.

Gesuche (PDF):

Das Gesuch muss ausgefüllt und unterschrieben, in Papierform mit sämtlichen Beilagen per Post an die Fachgruppe Bewilligung Gewerbe, eingereicht werden.

Gesuche werden erst bearbeitet, wenn sämtliche Unterlagen bei uns eingetroffen sind. Wir überprüfen das Gesuch und übernehmen die Koordination innerhalb der erforderlichen Stellen der Stadtverwaltung. Nur bei positivem Entscheid aller Vernehmlassungspartner kann eine Verfügung (Bewilligung) ausgestellt werden.

Wir empfehlen Ihnen, das Gesuch möglichst frühzeitig einzureichen.  

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Stadt Zürich jegliche Haftung ablehnt, wenn Sie bereits vor Erhalt der Verfügung Vorbereitungen für Ihr Vorhaben treffen und Ihnen dadurch Kosten entstehen.

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