Unterhaltungsgewerbe
Unterhaltungsgewerbe
Ein Unterhaltungsgewerbe im Sinne des Gesetzes betreibt, wer gewerbsmässig Unterhaltung gegen Entgelt in einer ständigen gewerblichen Niederlassung darbietet oder zu diesem Zweck Geräte oder Einrichtungen zur Verfügung stellt.
Um einen Betrieb eröffnen zu können, benötigen Sie einen gültigen Bauentscheid. Der Bauentscheid ist mit einem aktuellen Strafregisterauszug und dem vollständig ausgefüllten Gesuch mindestens 8 Wochen vor Betriebsbeginn bei uns einzureichen.
Keine UGG Bewilligung benötigen Sie wenn der kulturelle, sportliche oder wissenschaftliche Wert überwiegt.
Falls Sie für den Betrieb ein Patent im Sinne des Gastgewerbegesetzes besitzen, benötigen Sie keine Bewilligung nach dem Unterhaltungsgewerbegesetz. In diesen Fällen müssen Sie Ihren Betrieb lediglich bei uns melden.
Wenn Sie weniger als 10 Plätze (zum Verzehr an Ort und Stelle und kein Alkohol) anbieten, benötigen Sie kein Festwirtschaftpatent.
Wenn Sie Alkohol oder mehr als 10 Plätze anbieten wollen, benötigen Sie ein Patent nach dem Gastgewerbegesetz.
Die Verfügung (Bewilligung) des Sicherheitsdepartementes ist jeweils für 3 Jahre gültig. Die Kontrollgebühr wird jährlich verrechnet. Ohne Ihre Kündigung erfolgt die Folgerechnung jeweils für das neue Kalenderjahr automatisch. Verfügungen werden nur an natürliche Personen und nicht an Firmen erteilt.
Gesuchsformular
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