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Verkauf Feuerwerk im Freien

Verkauf Feuerwerk im Freien

Für den Verkauf von Feuerwerk am 1. August und 31. Dezember in einem Geschäft das grösser als 200 m² ist, muss eine Bewilligung für einen Sonntagsverkauf beantragt werden. An solchen Verkaufsanlässen dürfen keine Mitarbeitenden beschäftigt werden. Lediglich leitende Angestellte oder Firmeninhabende dürfen arbeiten und Feuerwerk verkaufen. 

Gebühren 

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung über die Benutzung des öffentlichen Grundes (Benutzungsgebührenordnung) und Gebührenrichtlinien für die Bewilligungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadtpolizei, Verwaltungsabteilung. Die Gebühren setzen sich in der Regel aus Bewilligungs-, Benutzungs-, Schreib-, Kopier- und Versandgebühren zusammen.  

Gesuche für den Verkauf von Feuerwerk im Freien sind mit Brief einzureichen. 

Weitere Informationen