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Stand für Anlass

Stand für Anlass

Art. 25 Vorübergehende Benutzung öffentlicher Grund (Benutzungsordnung)

Während z.B. der Streetparade kann für diesen Anlass vor dem Geschäft (das Geschäft muss innerhalb des Festareals sein) eine Fläche auf öffentlichem Grund für einen Stand beantragt werden. Reichen Sie uns das Gesuch mit genauem Beschrieb der Örtlichkeit (mit Plan) und dem Vorhaben ein. Wir werden die Machbarkeit mit unseren Vernehmlassungspartnern und dem Crowdmanagement prüfen und Sie anschliessend informieren. 

Gebühren 

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung über die Benutzung des öffentlichen Grundes (Benutzungsgebührenordnung) und Gebührenrichtlinien für die Bewilligungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadtpolizei, Verwaltungsabteilung. Die Gebühren setzen sich in der Regel aus Bewilligungs-, Benutzungs-, Schreib-, Kopier- und Versandgebühren zusammen. 

Das Gesuchsformular können Sie bei uns via Kontaktformular bestellen.

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