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Kulturgüterschutz (KGS)

Kulturgüterschutz (KGS)

Kulturgüter sind bewegliche oder unbewegliche Güter, die für das kulturelle Erbe von grosser Bedeutung sind, wie z.B. Bau-, Kunst- oder geschichtliche Denkmäler kirchlicher oder weltlicher Art, archäologische Stätten, Gruppen von Bauten, die als Ganzes von historischem oder künstlerischem Interesse sind, Kunstwerke, Manuskripte, Bücher und andere Gegenstände.

Kulturgüterschutz internationales Schutzzeichen
Kulturgüterschutz internationales Schutzzeichen

Die Aufgaben

  • Hilfeleistung im Einsatz
  • Beraten der Einsatzkräfte und Institutionen
  • Evakuieren und Bergen von Kulturgütern
  • Triagieren, sichern und wenn möglich stabilisieren von Kulturgütern
  • Ausbildung des Personals in Wiederholungskursen vertiefen
  • Einsatzplanung erstellen lassen
  • Erstellte Einsatzplanungen kontrollieren und ihre Verteilung sicherstellen
  • Sich an der Erarbeitung und Nachführung der KG-Verzeichnisse auf Ebene Stadt beteiligen
  • Organisation des ZS-KGS in der Stadt planen und die entsprechenden Strukturen umsetzen

Pflichten

Auszug aus der Schweizerischen Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF): 

Art. 71 der Brandschutznorm
Bauten, Anlagen sowie historische Gebäude, die wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung, Beschaffenheit oder als Kulturgut schützenswert sind, müssen der Feuerwehr BS-FW-PL (Brandschutz-Feuerwehr-Einsatzplanung) zur Verfügung gestellt werden. BS-FW-PL sind stets aktuell zu halten und den zuständigen Feuerwehren jeweils unaufgefordert zuzustellen.
 

Einleitung

Die KGS- Einsatzdokumentation dient dem KGS- Fachpersonal für die Beratung der Feuerwehr, im Ereignisfall die Kulturgüter rasch, schonend und richtig zu schützen. Sie dient dem KGS- Personal als Informationsgeber und Entscheidungshilfe während einer Bergung.

Die KGS- Einsatzdokumentation ist eine Übersicht der priorisierten Kulturgüter in grafischer Darstellung und ist eine Informationsaufbereitung aus der BS-FW-PL und dem Notfallplan. 

Die wichtigsten Inhaltspunkte

  1. Anbindung an bestehendes Sicherheitskonzept (Notfallplan und BS-FW-PL)
  2. Kontaktliste (Leitfaden Notfallplan pt. 4.3)
  3. Festgelegte Evakuierungsprioritäten (Leitfaden Notfallplan pt. 4.4)
  4. Grundrisspläne
  5. Massnahme zum Schutz der Evakuierungsprioritäten
  6. Zwischenlagerung und Restaurationsmöglichkeiten