Kulturgüterschutz (KGS)
Kulturgüter sind bewegliche oder unbewegliche Güter, die für das kulturelle Erbe von grosser Bedeutung sind, wie z.B. Bau-, Kunst- oder geschichtliche Denkmäler kirchlicher oder weltlicher Art, archäologische Stätten, Gruppen von Bauten, die als Ganzes von historischem oder künstlerischem Interesse sind, Kunstwerke, Manuskripte, Bücher und andere Gegenstände.
Die Aufgaben
- Hilfeleistung im Einsatz
- Beraten der Einsatzkräfte und Institutionen
- Evakuieren und Bergen von Kulturgütern
- Triagieren, sichern und wenn möglich stabilisieren von Kulturgütern
- Ausbildung des Personals in Wiederholungskursen vertiefen
- Einsatzplanung erstellen lassen
- Erstellte Einsatzplanungen kontrollieren und ihre Verteilung sicherstellen
- Sich an der Erarbeitung und Nachführung der KG-Verzeichnisse auf Ebene Stadt beteiligen
- Organisation des ZS-KGS in der Stadt planen und die entsprechenden Strukturen umsetzen
Pflichten
Auszug aus der Schweizerischen Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF):
Art. 71 der Brandschutznorm
Bauten, Anlagen sowie historische Gebäude, die wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung, Beschaffenheit oder als Kulturgut schützenswert sind, müssen der Feuerwehr BS-FW-PL (Brandschutz-Feuerwehr-Einsatzplanung) zur Verfügung gestellt werden. BS-FW-PL sind stets aktuell zu halten und den zuständigen Feuerwehren jeweils unaufgefordert zuzustellen.
Einleitung
Die KGS- Einsatzdokumentation dient dem KGS- Fachpersonal für die Beratung der Feuerwehr, im Ereignisfall die Kulturgüter rasch, schonend und richtig zu schützen. Sie dient dem KGS- Personal als Informationsgeber und Entscheidungshilfe während einer Bergung.
Die KGS- Einsatzdokumentation ist eine Übersicht der priorisierten Kulturgüter in grafischer Darstellung und ist eine Informationsaufbereitung aus der BS-FW-PL und dem Notfallplan.
Die wichtigsten Inhaltspunkte
- Anbindung an bestehendes Sicherheitskonzept (Notfallplan und BS-FW-PL)
- Kontaktliste (Leitfaden Notfallplan pt. 4.3)
- Festgelegte Evakuierungsprioritäten (Leitfaden Notfallplan pt. 4.4)
- Grundrisspläne
- Massnahme zum Schutz der Evakuierungsprioritäten
- Zwischenlagerung und Restaurationsmöglichkeiten