KGS-Einsatzdokumentation
Pflichten
Auszug aus der Schweizerischen Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF):
Art. 71 der Brandschutznorm
Bauten, Anlagen sowie historischen Gebäuden, die wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung, Beschaffenheit oder als Kulturgut schützenswert sind, müssen der Feuerwehr BS-FW-PL (Brandschutz-Feuerwehr-Einsatzplanung) zur Verfügung gestellt werden. BS-FW-PL sind stets aktuell zu halten und den zuständigen Feuerwehren jeweils unaufgefordert zuzustellen.
Einleitung
Die KGS- Einsatzdokumentation dient dem KGS- Fachpersonal für die Beratung der Feuerwehr, im Ereignisfall die Kulturgüter rasch, schonend und richtig zu schützen. Sie dient dem KGS- Personal als Informationsgeber und Entscheidungshilfe während einer Bergung.
Die KGS- Einsatzdokumentation ist eine Übersicht der priorisierten Kulturgüter in grafischer Darstellung und ist eine Informationsaufbereitung aus der BS-FW-PL und dem Notfallplan.
Die wichtigsten Inhaltspunkte
- Anbindung an bestehendes Sicherheitskonzept (Notfallplan und BS-FW-PL)
- Kontaktliste (Leitfaden Notfallplan pt. 4.3)
- Festgelegte Evakuierungsprioritäten (Leitfaden Notfallplan pt. 4.4)
- Grundrisspläne
- Massnahme zum Schutz der Evakuierungsprioritäten
- Zwischenlagerung und Restaurationsmöglichkeiten