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KGS-Einsatzdokumentation

Pflichten

Auszug aus der Schweizerischen Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF): 

Art. 71 der Brandschutznorm
Bauten, Anlagen sowie historischen Gebäuden, die wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung, Beschaffenheit oder als Kulturgut schützenswert sind, müssen der Feuerwehr BS-FW-PL (Brandschutz-Feuerwehr-Einsatzplanung) zur Verfügung gestellt werden. BS-FW-PL sind stets aktuell zu halten und den zuständigen Feuerwehren jeweils unaufgefordert zuzustellen.

Einleitung

Die KGS- Einsatzdokumentation dient dem KGS- Fachpersonal für die Beratung der Feuerwehr, im Ereignisfall die Kulturgüter rasch, schonend und richtig zu schützen. Sie dient dem KGS- Personal als Informationsgeber und Entscheidungshilfe während einer Bergung.

Die KGS- Einsatzdokumentation ist eine Übersicht der priorisierten Kulturgüter in grafischer Darstellung und ist eine Informationsaufbereitung aus der BS-FW-PL und dem Notfallplan.

Die wichtigsten Inhaltspunkte

  1. Anbindung an bestehendes Sicherheitskonzept (Notfallplan und BS-FW-PL)
  2. Kontaktliste (Leitfaden Notfallplan pt. 4.3)
  3. Festgelegte Evakuierungsprioritäten (Leitfaden Notfallplan pt. 4.4)
  4. Grundrisspläne
  5. Massnahme zum Schutz der Evakuierungsprioritäten
  6. Zwischenlagerung und Restaurationsmöglichkeiten

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