Kulturgüterschutz (KGS)
Kulturgüter sind bewegliche oder unbewegliche Güter, die für das kulturelle Erbe von grosser Bedeutung sind, wie z.B. Bau-, Kunst- oder geschichtliche Denkmäler kirchlicher oder weltlicher Art, archäologische Stätten, Gruppen von Bauten, die als Ganzes von historischem oder künstlerischem Interesse sind, Kunstwerke, Manuskripte, Bücher und andere Gegenstände.
Die Aufgaben
- Hilfeleistung im Einsatz
- Beraten der Einsatzkräfte und Institutionen
- Evakuieren und Bergen von Kulturgütern
- Triagieren, sichern und wenn möglich stabilisieren von Kulturgütern
- Ausbildung des Personals in Wiederholungskursen vertiefen
- Einsatzplanung erstellen lassen
- Erstellte Einsatzplanungen kontrollieren und ihre Verteilung sicherstellen
- Sich an der Erarbeitung und Nachführung der KG-Verzeichnisse auf Ebene Stadt beteiligen
- Organisation des ZS-KGS in der Stadt planen und die entsprechenden Strukturen umsetzen
Zuständigkeiten
Ohne alle gesetzlichen Grundlagen geprüft zu haben, lässt sich festhalten: Die Aufgabe des Erhalts der Kulturgüter ergibt sich – zumindest implizit – aus dem Auftrag der jeweiligen Kulturinstitution. Darunter fallen nicht nur die im Rahmen des Tagesgeschäfts ausgeführten konservatorischen Massnahmen, sondern auch die Vorbereitung für den Schutz von Kulturgut im Schadenfall.
Für die Erfüllung des Auftrags ist letztlich die Leitung der Kulturinstitution verantwortlich.
Leitfaden Notfallplanung
- Der Leitfaden umschreibt die wichtigsten Themen die berücksichtigt werden müssen und dient als Orientierungshilfe. Leitfaden Notfallplan (PDF, 17 Seiten, 496 KB)Dokument herunterladen