Chronik Kulturgüterschutz
Geschichte Kulturgüterschutz
Bereits in früheren Zeiten wurden Kulturgüter verschleppt, geraubt oder zerstört. Auch Naturkatatstophen oder Brände haben immer wieder selbst grosse Bauwerke zum Verschwinden gebracht. Zwar klang der Kulturgüterschutzgedanke schon im 18. Jahrhundert an, in Form von völkererrechtlichen Veträgen und Abkommen wurde er aber erst im 20. Jahrhundert aktuell.
Kulturelle Objekte galten stets als Zeugen der Geschichte eines Volkes und dessen Kultur. Deshalb haben sie seit je eine grosse Bedeutung, denn ihr Verlust kommt einem Auslöschen der Erinnerung an diese Kulturgüter und deren erschaffende Personen gleich. So wurde die Zerstörung solcher Identität stiftender Güter oft auch als bewährte Mittel angewandt, um den Gegner in einem Krieg zu demütigen und dessen Moral zu schwächen. Religiöse, politische oder ideologische Motive standen am Ursprung solcher Aktionen. Beim Raub von Kulturgut ging es oft aber auch um rein wirtschaftliche Interessen.
Die Geschichte des Kulturgüterschutzes in seiner heutigen Form beginnt mit der massiven Zerstörung von Kulturgut während des Zweiten Weltkriegs.
Abkommen über den Schutz von Kulturgut
Kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, im November 1945, haben sich in London rund vierzig Staaten zur UNO-Konferenz für die Gründung einer Erziehungs- und Kulturgutorganisation zusammengefunden. Ziel war die Schaffung einer zwischenstaatlichen Organisation, die weitere globale Katatastrophen verhindern und eine eigentliche Friedenskultur aufbauen sollte. Die Konferenz endete mit der Unterzeichung der UNESCO-Gründungsakte.
Auf der Basis der Gründungsakte wurden mehrere normative Instrumente zum Schutz von Kulturgut genehmigt. Das erste war das «Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten» vom 14. Mai 1954, das duch das zweite Protokoll vom 1954 und 1999 ergänzt wurde. Hinzu kam 1970 das «Übereinkommen über die Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut» sowie 1972 das «Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt».
Das Haager Abkommen vom 14. April 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten trat am 15. August 1962 für die Schweiz in Kraft. Das Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten vom 6. Oktober 1966 trat am 1. Oktober 1968 in Kraft.
Aufbau des Kulturgüterschutzes in der Stadt Zürich
1966
Am 6. Oktober wurde von den Räten das Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten verabschiedet.
1982
Mit dem Umzug ins Haus zum Rech am Neumarkt im März, hat das Stadtarchiv Zürich die Gedanken des Kulturgüterschutzes mit einer Ausstellung aufgenommen.
1987
Der Zivilschutz der Stadt Zürich verfügt über einen Fachbereich Kulturgüterschutz mit 35 Zivilschutzpflichtigen. Im Rahmen einer Zivilschutzübung lassen sich Medienvertreter und Zivilschutzfachleute am Beispiel Fraumünster über Stand und Ziele der im Aufbau befindlichen Formation informieren.
1988
Der Bundesrat bezeichnet 1988 auf dem Gebiet der Stadt Zürich rund 200 bau-, kunst- oder kulturgeschichtliche Denkmäler und Sammlungen aller Art als Kultgüter von nationaler und regionaler Bedeutung. Für die lokalen Objekte liegt noch keine verbindliche Liste der Kulturgüterschutzobjekte vor. Einen Hinweis auf den Umfang dieser noch ausstehenden Liste gibt jedoch das Inventar der städtischen Denkmalpflege. Diese Fachstelle hat über 2000 Objekte registriert, von denen eine stattliche Anzahl zweifelsohne auch als Kulturgüter im Sinne der Haager Konvention betrachtet werden müssen.
Wie bewältigen Milizangehörige des Zivilschutzes der Stadt Zürich die gewaltige Aufgabe, die sich hinter diesem Zahlenmaterial versteckt? Die einzig mögliche Antwort lautet: Pragmatismus! Es ist entschieden besser, eine Aufgabe anzupacken, anstatt sie aufzuschieben. So werden vorerst einfache Analysen und Dokumentationen für alle A- und B-Objekte (A = nationale, B = regionale, C = lokale Bedeutung) erstellt.
Zur Umsetzung der Zielsetzungen der Haager Konvention und des Bundesgesetzes über den Kulturgüterschutz müssen Fachstellen mit entsprechendem Personal und den notwendigen Krediten für Sicherstellungsdokumentationen und bauliche Massnahmen geschaffen werden. Allerdings fehlt dazu noch die gesetzliche Grundlage auf kantonaler Ebene.
1992
In der Nacht vom 30. auf den 31. Januar wird Zürchs einziges unterirdisches Hochhaus eingeweiht. Acht Stockwerke und über 30 Meter hoch ist das Gebäude, das Kullturgüter und Akten aus der Stadtverwaltung beherbergt. Der grösste Zivilschutz-Kulturgüterschutzraum der Schweiz wird dem Eigentümer Polizeivorstand Robert Neukomm als obersten Zivilschützer der Stadt Zürich übergeben.
2004
50 Jahre Haager Konvention: Am 9. Oktober tritt das zweite Protokoll des Haager Abkommens zum Schutz der Kulturgüter in Kraft. Unser Land verpflichtet sich somit, den Schutz seiner Kulturgüter auch in Friedenszeiten zu verbessern. Der Zivilschutz Stadt Zürich verfügt über eine Kulturgüterschutzformation mit einer Kompagnie von 80 KGS-Spezialisten.
2009
Der Bundesrat setzt am 27. November das revidierte Inventar der Kulturgüter von nationaler Bedeutung (KGS-Inventar) in Kraft. Nach 1988 und 1995 ist es die dritte Version des Bundesinventars. Die Stadt Zürich verfügt über 129 Kulturgüter von nationaler Bedeutung (A-Objekte).
Gemäss Liste KGS-Inventar der Objekte von regionaler Bedeutung Kanton Zürich besitzt die Stadt Zürich 134 Kulturgüter von regionaler Bedeutung (B-Objekte).