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Vorbereitungsarbeiten

Folgende Vorbereitungsarbeiten sind für eine reibungslose Periodische Schutzraumkontrolle vorzunehmen:
  • Mieterinnen- und Mieterkeller, in denen sich Belüftungsgeräte, Überdruckventile, Panzerdeckel oder Panzertüren befinden, müssen zugänglich sein. Sie sind üblicherweise mit dem Stempel "Baulicher Zivilschutz" gekennzeichnet.
  • Panzertüren und Panzerdeckel müssen ungehindert geöffnet und geschlossen werden können.
  • Fluchtröhren und Notausstiege müssen begehbar gemacht werden und müssen besenrein sein.
  • Abnehmbare Türschwellen sind zu montieren.
  • Gummidichtungen, Belüftungsgeräte und Vorfilter sind zu reinigen.
  • Friedenslüftungen durch die Schutzraumhülle (Wände) müssen demontiert sein.

Ist der Schutzraum nicht oder ungenügend vorbereitet, kann die periodische Kontrolle nicht durchgeführt werden. Die erforderliche Nachkontrolle wird mit CHF 100.00 in Rechnung gestellt (Gebührenordnung des Amts für baulichen Zivilschutz, Art. 9)

Unterhalt eines Schutzraumes

Offizielles Video des Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS)

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