Global Navigation

Periodische Schutzraumkontrolle

Der zuständige Schutzraumkontrolleur der Gemeinde Zürich ist Schutz & Rettung Zürich.

Ziele der periodischen Schutzraumkontrolle (PSK)

Die periodische Schutzraumkontrolle

  • dient der Erfassung der technischen Betriebsbereitschaft der Schutzräume sowie dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden als Übersicht über die Betriebsbereitschaft der Schutzräume;
  • dient zur Feststellung von Mängeln und des Erneuerungsbedarfs;
  • soll das Verständnis der Hauseigentümer für den Nutzen des konsequenten Unterhalts der Schutzräume fördern.

Gesetzliche Pflichten

Vollwertige Schutzräume (Qualitätsgruppe A) werden einmal innert 6 Jahren auf ihre Betriebsbereitschaft hin überprüft. Vor einer Periodischen Schutzraumkontrollen sind vom Hauseigentümer Unterhalts- und Vorbereitungsarbeiten zu treffen.

Erneuerbare Schutzräume (Qualitätsgruppe B) werden nicht mehr einer periodischen Kontrolle unterzogen. Für diese gilt eine reduzierte Unterhaltspflicht. 

Schutzräume dürfen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (ZSV, Art. 106, Abs 1) in Friedenszeiten zu privaten Zwecken genutzt werden:

  • Schutzbauten dürfen nur so weit zivilschutzfremd genutzt werden, als sie innerhalb von fünf Tagen nach einem Entscheid zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes betriebs- und einsatzbereit gemacht werden können.
  • Die zivilschutzfremde Nutzung darf die Durchführung der periodischen Kontrollen nicht beeinträchtigen.

Weitere Kontakte

Auskünfte Periodische Schutzraumkontrolle

Schutzbauten
Telefon +41 44 488 66 95
Kontaktformular

Weitere Informationen