Schutzraum-Kategorien
Vollwertiger Schutzraum (Qualitätseinstufung Gruppe A)
- Die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen diese Räume so unterhalten und verwenden, dass sie auf Anordnung des Bundes als Schutzräume betriebsbereit gemacht werden können. Die Schutzraumkontrolle überprüft den Zustand periodisch.
- Bauliche Änderungen im oder am Schutzraum bedürfen einer vorgängigen Genehmigung durch das zuständige Kontrollorgan.
Erneuerbarer Schutzraum (Qualitätseinstufung Gruppe B)
- Schutzräume der Qualitätseinstufung Gruppe B sind erneuerbar. Für Schutzräume dieser Qualitätsgruppe gilt eine reduzierte Unterhaltsverpflichtung, d. h. für die Komponenten der Belüftungseinrichtung besteht weder eine Unterhalts- noch eine Kontroll- oder Mängelbehebungspflicht. Die Unterhaltsarbeiten an der Belüftungseinrichtung werden jedoch zum Vorteil der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer (z. B. gelegentliche Funktionskontrollen) weiterhin durchgeführt.
- Für die Panzerabschlüsse (Panzertüre, Panzerdeckel oder Gasschutzdeckel) gilt weiterhin volle Unterhaltspflicht. Die Schutzraumhülle (Boden, Wände und Decke) soll unverändert bleiben.
- Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben die Schutzräume so zu unterhalten und zu verwenden, dass sie auf Anordnung des Bundes betriebsbereit gemacht werden können.
- Sofern die Bauherrschaft auf dem gleichen Areal Bauvorhaben realisiert, lassen sich diese Schutzräume meist mit bescheidenen Mitteln erneuern und damit zu vollwertigen Schutzräumen der Qualitätsgruppe A aufwerten. Solche Schutzräume werden in die Schutzplatzbilanz miteinbezogen und ersparen damit der Bauherrschaft Neubaukosten.
- Bauliche Änderungen im oder am Schutzraum bedürfen einer vorgängigen Genehmigung durch das zuständige Kontrollorgan.
Raum mit Behelfsschutz (Qualitätseinstufung Gruppe C)
- Schutzräume der Gruppe C werden als "Räume mit Behelfsschutz" eingestuft. Sie gelten als aufgehoben und werden aus allen Zivilschutzpflichten entlassen.
- Solche Räume werden nicht mehr für die Zuweisungsplanung (ZUPLA) verwendet.