Raumausgänge
Anzahl Ausgänge
Je nach Personenbelegung haben Räume mindestens folgende Ausgänge aufzuweisen:
- a mit maximal 50 Personen: ein Ausgang mit 0.9 m;
- b mit maximal 100 Personen: zwei Ausgänge mit je 0.9 m;
- c mit maximal 200 Personen: drei Ausgänge mit je 0.9 m oder zwei Ausgänge mit 0.9 und 1.2 m;
- d mit mehr als 200 Personen: mehrere Ausgänge mit mindestens je 1.2 m;
Breite der Ausgänge
Bei einer Belegung über 200 Personen haben Ausgänge insgesamt mindestens folgende Breiten aufzuweisen:
- a ebenerdig: 0.6 m pro 100 Personen;
- b über Treppen: 0.6 m pro 60 Personen;
Weitere Informationen
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Bewilligungen
Weitere Informationen zu den Bewilligungen finden Sie auf der Website
"Veranstalten/Verkaufen/Wirten".