Fluchttüren & Fluchtwege
Ausgänge
Die Ausgänge sind so anzuordnen, dass innerhalb der Räumlichkeiten verschiedene Fluchtrichtungen möglich sind. Sämtliche Fluchttüren (bis ins Freie) müssen in Fluchtrichtung öffnen.
Notausgänge
Alle Notausgänge sowie die anschliessenden Fluchtwege (Korridore, Treppenhäuser, Haustüren etc.) sind bei allen Veranstaltungen stets völlig frei, sicher und ohne jegliche Hilfsmittel (Schlüssel, Werkzeuge etc.) benutzbar zu halten.
Sicherheitsbeleuchtung und Rettungszeichen
Notausgänge und Fluchtwege sind mit sicherheits-
beleuchteten Rettungszeichen zu kennzeichnen. Die Beleuchtung der Rettungszeichen muss – solange Personen anwesend sind – dauernd eingeschaltet bleiben. In Räumen und Fluchtwegen ist eine Sicherheitsbeleuchtung zu installieren. Diese muss bei Stromausfall unverzüglich einschalten.
Weitere Informationen
Bewilligungen
Weitere Informationen zu den Bewilligungen finden Sie auf der Website Veranstalten/Verkaufen/Wirten