Bestuhlungen
Die folgenden Bedingungen sind für die Konzert- und Bankettbestuhlungen einzuhalten.
Konzertbestuhlung (Bestuhlung ohne Tische)
- Freiraum zwischen Sitzreihen min. 0.45 m Breite
- Ausscheidung von Verkehrs- und Fluchtwegen im Raum min. 1.20 m
Breite Anzahl Plätze pro Sitzreihe:
- einseitiger Zugang max. 16 Sitzplätze
- zweiseitiger Zugang max. 32 Sitzplätze
Die Stühle der Sitzreihen müssen am Boden fest verankert oder reihenweise miteinander fest und unverrückbar verbunden sein.
Notwendige Abstände der Sitzreihen bei Konzertbestuhlung.
Maximale Anzahl Sitze einer Sitzreihe bei ein- bzw. zweiseitigem Zugang.
Bankettbestuhlung (Bestuhlung mit Tischen)
- Abstand zwischen den Stuhlreihen min. 0.60 m Breite
- Verkehrs- und Fluchtwege im Raum min. 1.20 m breit
Weitere Informationen
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Bewilligungen
Weitere Informationen zu den Bewilligungen finden Sie auf der Website
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