Dekorationen müssen aus schwerbrennbaren Materialien (der Qualität RF2)
bestehen, im Brandfall nicht tropfen und keine giftigen Gase entwickeln.
Verwendung
In Fluchtwegen (z.B. Korridore /Treppenhäuser) sind brennbare Dekorationen nicht gestattet und dürfen zudem keine Ausgänge, Löscheinrichtungen, Brandmelde- / Sprinklereinrichtungen, Rettungszeichen respektive Sicherheitsbeleuchtungen verdecken oder verschliessen.