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Gesundheitswesen

Ärzt*innen - Spitex - Gehbehinderte Personen

Ärzte mit einer eigenen Praxis, im ärztlichen Notfalldienst der Stadt Zürich eingeteilte Ärzte, öffentlich-rechtliche und private Spitexorganisationen sowie freiberuflich tätiges Spitexpersonal können eine Spezialbewilligung beantragen.

Ärzt*innen mit einer eigenen Praxis, im ärztlichen Notfalldienst der Stadt Zürich eingeteilte Ärzt*innen, öffentlich-rechtliche und private Spitexorganisationen sowie freiberuflich tätiges Spitexpersonal können eine Spezialbewilligung beantragen. Auch gehbehinderte Personen, denen während längerer Zeit eine Fortbewegung zu Fuss nur für sehr kurze Strecken oder nur mit besonderen Hilfsmitteln möglich ist, sind berechtigt, eine Spezialbewilligung zu beantragen. Diese Spezialbewilligung ermöglicht es ihnen, in einem erweiterten Umfeld der Blauen Zonen ihr Fahrzeug abzustellen.  

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