Bewilligungen für Ersatzfahrzeuge
Ersatzfahrzeuge
Bewilligungsinhabende, deren Fahrzeug sich in einer Reparatur oder im Service befindet und ein Ersatzfahrzeug beanspruchen, erhalten kostenlos eine provisorische Ersatzbewilligung. Die Ersatzbewilligung muss zusammen mit der Originalbewilligung gut sichtbar im Ersatzfahrzeug angebracht werden.
Berechtigung
Es gelten die gleichen Berechtigungen wie bei der Originalbewilligung.
Gültigkeit
Die Ersatzbewilligung ist maximal 10 Tage gültig und kann im Kalenderjahr dreimal online (ohne Prüfung) bezogen werden. Jeder weitere Bezug ist nur mit Bestätigung der Service- oder Reparaturwerkstätte direkt bei der Bewilligungsstelle möglich.
Gebühren
Gratis.
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Abgabestellen
Weitere Informationen
Kontakt
Dienstabteilung Verkehr, Bewilligungsstelle
Mühlegasse 18/22
8001 ZürichTelefon +41 44 411 89 16
Fax +41 44 411 89 53