Spezialbewilligung für Notfallärzt*innen
Die Spezialbewilligung berechtigt Ärzt*innen im städtischen Notfalldienst für die Dauer der beruflichen Verrichtung in unmittelbarer Nähe der Praxis oder des Ortes, wo ein Patient besucht wird, in Blauen Zonen und auf Parkfeldern mit Parkzeitbeschränkungen (60 Minuten und mehr) zu parkieren.
Die Bewilligung darf nur bei Notfalldienst-Einsätzen verwendet werden.
Gebühren
keine
Bemerkungen
Abgabestelle
Weitere Informationen
Kontakt
Dienstabteilung Verkehr, Bewilligungsstelle
Mühlegasse 18/22
8001 ZürichTelefon +41 44 411 89 16
Fax +41 44 411 89 53