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Spezialbewilligung für Notfallärzt*innen

Die Spezialbewilligung berechtigt Ärzte im städtischen Notfalldienst für die Dauer der beruflichen Verrichtung in unmittelbarer Nähe der Praxis oder des Ortes, wo ein Patient besucht wird, in Blauen Zonen und auf Parkfeldern mit Parkzeitbeschränkungen (60 Minuten und mehr) zu parkieren.

Die Spezialbewilligung berechtigt Ärzt*innen im städtischen Notfalldienst für die Dauer der beruflichen Verrichtung in unmittelbarer Nähe der Praxis oder des Ortes, wo ein Patient besucht wird, in Blauen Zonen und auf Parkfeldern mit Parkzeitbeschränkungen (60 Minuten und mehr) zu parkieren.

Die Bewilligung darf nur bei Notfalldienst-Einsätzen verwendet werden.

Gebühren
keine

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