Auflagen und Bezugsberechtigung Bewilligungen für Ersatzfahrzeuge
Auflagen
Für Ersatzparkkarten gelten jeweils die gleichen Auflagen wie für die Originalparkkarten und -bewilligungen.
Bezugsberechtigung
Es gelten jeweils die gleichen Bezugsberechtigungen wie für die Originalparkkarten und -bewilligungen.
Weitere Informationen
Kontakt
Dienstabteilung Verkehr, Bewilligungsstelle
Mühlegasse 18/22
8001 ZürichTelefon +41 44 411 89 16
Fax +41 44 411 89 53