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Bewilligungen

  
Wo ist die Bewilligungsstelle?

Die Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr befindet sich an der Mühlegasse 18, 8001 Zürich

Öffnungszeiten der Bewilligungsstelle

Wie erhalte ich als Neuzuzüger eine Anwohnendenparkkarten?

Neuzuzüger erhalten beim Personenmeldeamt bei der Anmeldung eine provisorische Parkkarte. Eine nachträgliche Ausstellung ist nicht möglich. Die provisorische Parkkarte ist 45 Tage gültig und wird gegen eine Gebühr von CHF 15.- abgegeben. Eine Verlängerung dieser Bewilligung ist nicht möglich.

Weiteres Verfahren bis zur Ausstellung der definitiven Parkkarte: Neuzuzüger sind bei Wohnsitzänderungen verpflichtet, die Fahrzeugpapiere innert 14 Tagen ändern zu lassen. Wird die gesetzte Frist eingehalten, erhalten Neuzuzüger*innen die Rechnung für die definitive Parkkarte automatisch zugesandt. Sollte bis 10 Tage vor Ablauf der provisorischen Parkkarte die Rechnung nicht zugestellt worden sein, ist diese bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr unbedingt anzufordern.
Wochenaufenthalter*innen sowie Anwohner*innen mit ausländischen Kontrollschildern müssen einen Antrag um Erteilung einer definitiven Parkkarte mit Kopie des Fahrzeugausweises bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr einreichen.

Wie lange sind Anwohnendenparkkarten gültig?Bewilligungen, die nach Kalenderjahr ausgestellt werden, sind bis und mit 15. Januar des Folgejahres gültig.
Gibt es eine Wochen- oder Monatsparkkarte?Nein. Es gibt nur Parkkarten (Anwohnendenparkkarten und Gewerbeparkkarten) für ein ganzes Kalenderjahr.
Können Gäste/Besucher auch eine Anwohnendenparkkarte erwerben?Nein. Gäste/Besucher*innen können nur Tagesbewilligungen für die Blauen Zonen beziehen.
Muss das Fahrzeug zwingend auf meinen Namen eingetragen sein, damit ich eine Anwohnendenparkkarte erhalte?Ja. Nur Anwohnende, auf deren Namen das Fahrzeug eingetragen ist, haben Anspruch auf eine Anwohnendenparkkarte.
Kann eine Anwohnendenparkkarte für mehrere Fahrzeuge (Kontrollschild-Nummern) gelöst werden?Nein. Für jedes Fahrzeug muss eine separate Anwohnendenparkkarte erworben werden.
Hat jede Person ein Anrecht auf eine Anwohnendenparkkarte?Nein. Jede schriftenpolizeilich gemeldete Person hat für jedes auf ihren Namen eingetragene Fahrzeug ein Anrecht auf eine Parkkarte.
Haben die Inhaber einer Anwohnendenparkkarte einen zugesicherten Parkplatz?Nein. Beim zu entrichtenden Betrag handelt es sich um eine Kontrollgebühr – und nicht um eine Parkgebühr.
Wie wird bei Rückgabe der Parkkarte der zurückzuerstattende Restbetrag abgerechnet?Die bereits bezahlten Gebühren für jeden nicht angebrochene Monat werden zurückerstattet.
Bekomme ich die Rechnung für die Parkkarte nach der Anmeldung beim Personenmeldeamt automatisch zugesandt?Ja. Wenn der Fahrzeugausweis innert 10 Tagen umgeschrieben wird. Sollte die Rechnung für die definitive Parkkarte 10 Tage vor Ablauf noch nicht eingetroffen sein, muss unbedingt die Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr kontaktiert werden.
Wochenaufenthalter*innen müssen in jedem Fall einen schriftlichen Antrag mit Kopie des Fahrzeugausweises einreichen.
Wie kann ich die Parkkarte bei einem Umzug innerhalb der Stadt Zürich umschreiben?Zuerst ist der Umzug schriftenpolizeilich beim Personenmeldeamt zu melden. Danach sind die Fahrzeugpapiere beim Strassenverkehrsamt umzuschreiben. Jetzt kann die «alte» Parkkarte retourniert werden, mit der Bitte um eine «neue» Parkkarte.
Wo kann ich Tagesbewilligungen für die Blauen Zonen beziehen?Bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr sowie bei den Regional- und Quartierwachen der Stadtpolizei Zürich. Einige Bewilligungen sind auch unter www.parkkarten.ch online erhältlich.
Wo kann ich im Kreis 1 mit der Tagesbewilligung für die Blauen Zonen parkieren?Nirgends. Im Kreis 1 gibt es keine Blauen Zonen.
Wie beantrage ich eine Gewerbeparkkarte?

Bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr muss ein schriftliches Gesuch eingereicht werden. Zudem sind eine Kopie des Fahrzeugausweises sowie der Geschäftsnachweis einzureichen.

Weitere Informationen zur Gewerbeparkkarte

Werden die Bewilligungen automatisch erneuert? In der Regel ja. Sollten Bewilligungsinhaber*innen jedoch bis Mitte Dezember nicht im Besitz der neuen Rechnung sein, ist unbedingt die Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr zu kontaktieren.
Wie lange darf ich mit eine Zufahrtsbewilligung (Altstadt rechts der Limmat, links der Limmat, Langstrasse/Zone West) parkieren?Überhaupt nicht. Die Zufahrtsbewilligungen berechtigen nicht zum Parkieren.

Weitere Informationen

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