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Gebührenpflichtige Parkplätze

  
Welche Tage gelten in der Stadt Zürich als gesetzliche Feiertage? 1. und 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, 1. Mai, Pfingstmontag, 1. August, 25. und 26. Dezember
Gelten die Vortage vor gesetzlichen Feiertagen als Samstage?Nein. Diese Tage gelten als «normale» Wochentage wie sie im Kalender bezeichnet sind. Beispiel: Gründonnerstag = Donnerstag.
Ich wurde fürs Parkieren auf weissen Parkplätzen gebüsst. An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit der Busse nicht einverstanden bin bzw. die Busse anfechten will?Die Dienstabteilung Verkehr ist nicht für Bussen zuständig. Bitte wenden Sie sich an die Zentralstelle für Verkehrs- und Ordnungsbussen

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