Gebührenpflichtige Parkplätze
Welche Tage gelten in der Stadt Zürich als gesetzliche Feiertage? | 1. und 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, 1. Mai, Pfingstmontag, 1. August, 25. und 26. Dezember |
Gelten die Vortage vor gesetzlichen Feiertagen als Samstage? | Nein. Diese Tage gelten als «normale» Wochentage wie sie im Kalender bezeichnet sind. Beispiel: Gründonnerstag = Donnerstag. |
Ich wurde fürs Parkieren auf weissen Parkplätzen gebüsst. An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit der Busse nicht einverstanden bin bzw. die Busse anfechten will? | Die Dienstabteilung Verkehr ist nicht für Bussen zuständig. Bitte wenden Sie sich an die Zentralstelle für Verkehrs- und Ordnungsbussen |