Behindertenparkplätze
Wie lange dürfen Sie mit einer Parkkarte für Gehbehinderte auf einem weiss markierten Parkplatz oder auf einem Parkplatz der Blauen Zone parkieren? | Zeitlich unbeschränkt. |
Wie lange dürfen Sie mit einer Parkkarte für Gehbehinderte auf einem Behindertenparkplatz parkieren? | Zeitlich unbeschränkt. |
Wie lange dürfen Sie mit einer Parkkarte für Gehbehinderte an einer Örtlichkeit, die mit Parkverbot markiert oder signalisiert ist, parkieren? | Max. 3 Stunden. |
Was kostet das Parkieren mit einer Parkkarte für Gehbehinderte? | Das Parkieren mit einer Parkkarte für Gehbehinderte ist in der Stadt Zürich kostenlos. |
Dürfen Sie mit der Parkkarte für Gehbehinderte in die Fussgänger- oder Fahrverbotszone zufahren? | Nein. Für die Zufahrt ist eine zusätzliche Zufahrtsbewilligung notwendig. |
Wo erhalten Sie eine Parkkarte für Gehbehinderte? | Für die Ausstellung ist das Strassenverkehrsdamt zuständig. Weitere Informationen finden Sie hier. |
Weitere Informationen
Kontakt
Dienstabteilung Verkehr, Bewilligungsstelle
Mühlegasse 18/22
8001 ZürichTelefon +41 44 411 89 16
Fax +41 44 411 89 53