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Aktualisierung der Hochhausrichtlinien und BZO-Teilrevision «Hochhäuser»

stadt-zuerich.ch/hochhaus

Der Stadtrat hat die aktualisierten Hochhausrichtlinien und die entsprechende Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) beschlossen. Sie begegnen den drängenden ökologischen und sozialen Herausforderungen beim Hochhausbau und sichern verschiedene Qualitäten verbindlicher.

Aussicht von Altstetten über Zürich

Nach 20 Jahren der Planung und Bewilligung von Hochhäusern wurden die Hochhausrichtlinien aus dem Jahre 2001 überprüft und aktualisiert. Unter anderem wurden sie auf andere Planungsinstrumente, wie zum Beispiel den im November 2021 von der Stimmbevölkerung angenommenen kommunalen Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Anlagen und Bauten, abgestimmt. Die städtebaulichen, programmatischen, typologischen und gestalterischen Anforderungen an Hochhäuser wurden überprüft und angepasst. Und nicht zuletzt wurden die Hochhausrichtlinien vor dem Hintergrund drängender Herausforderungen in den Bereichen Ökologie, Frei- und öffentlicher Raum und Gesellschaft aktualisiert.

Der Stadtrat hat die aktualisierten Hochhausrichtlinien und die entsprechende Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) am 26. Juni 2024 beschlossen. Zum Stadtratsbeschluss.

Gleiche Fläche, mehr Qualität und Mitsprache

Die Hochhausgebiete bleiben in der Flächenbilanz insgesamt gleich gross wie bisher. Die neuen Richtlinien bringen besonders in drei Punkten wesentliche Verbesserungen:

  • Schärfung der Hochhausgebiete und Höhen
  • Erhöhung der Anforderungen und deren Verbindlichkeit
  • Mehr Mitsprache der Bevölkerung

Der Beschluss und die Festsetzung der aktualisierten Richtlinien und der BZO-Teilrevision obliegt nun dem Gemeinderat.

Breit abgestützter Prozess

Die geltenden städtischen Hochhausrichtlinien stammen aus dem Jahr 2001. Die aktualisierten Hochhausrichtlinien wurden basierend auf einer Testplanung in einem breit abgestützten Prozess erarbeitet. Die BZO-Teilrevision «Aktualisierung der Zürcher Hochhausrichtlinien» wurde vom 15. Dezember 2022 bis am 26. Februar 2023 im Amtshaus IV öffentlich aufgelegt. Die eingegangenen Einwendungen wurden sorgfältig geprüft und die Richtlinien noch einmal überarbeitet. 

Hochhaus-Viewer

Ansicht des Hochhaus-Viewer
Stand der Daten: April 2022, siehe Nutzungshinweise im Hochhaus-Viewer. Aktualisierung in neuer Applikation folgt im Sommer 2024.

Der Hochhausviewer zeigt eine gesamtstädtische Übersicht aller bestehenden und ausgewählten geplanten Hochhäuser. Gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz sind Hochhäuser Gebäude ab einer Höhe von 25 Metern. Die Webapplikation umfasst ein interaktives 3D-Kartentool, welches mit einem Diagramm zu Höhe und Baujahr der Gebäude verknüpft ist.

Hier kommen Sie zum Hochhaus-Viewer

Weiterer Kontakt

Für Fragen und Nachrichten zur Aktualisierung der Hochhausrichtlinien benutzen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular.
 
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