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Höhe erfordert Qualität: Die neuen Zürcher Hochhausrichtlinien

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat die aktualisierten Hochhausrichtlinien und die entsprechende Anpassung der Bau- und Zonenordnung (BZO) verabschiedet. Mit den Aktualisierungen wird die hohe Qualität von Hochhäusern in der Stadt Zürich noch verbindlicher gesichert.

7. Dezember 2022

Das Amt für Städtebau hat die seit 2001 bestehenden Hochhausrichtlinien basierend auf einer Testplanung in einem breit abgestützten Prozess überarbeitet. Dies mit dem Ziel, die städtebaulichen, funktionalen und architektonischen Qualitäten von Hochhäusern noch verbindlicher zu sichern. Nun hat der Stadtrat die aktualisierten Richtlinien zusammen mit der entsprechenden Anpassung der Bau- und Zonenordnung (BZO) für die öffentliche Auflage verabschiedet.

Stadtrat André Odermatt betonte an der Medienkonferenz: «Hochhäuser gehören bereits seit vielen Jahren zu unserer Stadt – vom Haus zur Palme bis zum Prime Tower. Mit den neuen Richtlinien gewährleisten wir, dass die Zürcher Hochhäuser auch in Zukunft durch hohe Qualität bestechen.»

Gegenüber den Richtlinien von 2001 bringen die neuen Richtlinien besonders in drei Punkten wesentliche Verbesserungen, führte Katrin Gügler, Direktorin im Amt für Städtebau, weiter aus: «Erstens werden die Gebiete geschärft, die für Hochhäuser geeignet sind. Zweitens schaffen wir die Voraussetzung, um Qualität noch verbindlicher einfordern zu können, und drittens gibt es mehr Mitsprachemöglichkeiten im gesamten Planungsprozess.»

Feinere Differenzierung und erhöhte Anforderungen

Insgesamt bleiben die Hochhausgebiete in der Flächenbilanz gleich gross wie heute. In den neuen Hochhausrichtlinien wird aber feiner differenziert. Das bereits bestehende 40-Meter-Gebiet wird in den Blockrandquartieren der Kreise 3, 4 und 5 flächenmässig reduziert. Im Gegenzug werden Teile von Quartieren, insbesondere im Norden der Stadt, neu miteinbezogen. Schliesslich wird das Gebiet mit einer Beschränkung bis 80 Meter zugunsten eines neu eingeführten 60-Meter-Gebiets verkleinert. Wie bereits mit der bisherigen Regelung sind, nördlich des Gleisfelds in Zürich-West und Altstetten, grundsätzlich auch Hochhäuser über 80 Meter möglich. Bedingung dafür ist – ebenfalls wie bisher – ein Gestaltungsplan. Zu den erhöhten qualitativen Anforderungen gehört unter anderem die Schaffung von öffentlich genutzten Erdgeschossen. Aber auch begrünte Aussenräume, Aspekte der Ressourceneffizienz und die Berücksichtigung des Lokalklimas können durch die Verankerung der entsprechenden Vorschriften in der Bauordnung verbindlich eingefordert werden. Nicht zuletzt erhöhen sich auch die Mitwirkungsmöglichkeiten im Planungsprozess: So ist bei Hochhäusern über 60 Meter etwa ein enger Einbezug der Quartierbevölkerung vorgesehen.

Öffentliche Auflage

Die BZO-Teilrevision «Aktualisierung der Zürcher Hochhausrichtlinien» wird vom 15. Dezember 2022 bis am 26. Februar 2023 im Amtshaus IV öffentlich aufgelegt und ist auf der städtischen Website abrufbar. Die rechtlich festgelegte Frist von 60 Tagen wird wegen der bevorstehenden Feiertage um 14 Tage verlängert. Innerhalb der Frist kann sich die Bevölkerung zur Vorlage äussern. Das Planungsinstrument wird anschliessend bei Bedarf überarbeitet und schliesslich dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.

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