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Entwicklungsplanung Josef-Areal

Mit dem Auszug der Zentralwäscherei in 2019 und dem Umbau der ehemaligen Kehrrichtheizwerkzentrale Josefstrasse ab Frühling 2021 zu einer kompakteren Energiezentrale des Fernwärmenetzes wurden grosse Flächen mitten in der Stadt frei. Um die Flächen bestmöglich für die Versorgung des Quartiers zu nutzen, wurde ein mehrstufiger Planungsprozess initiiert, der unter Einbezug der Öffentlichkeit stattfand und das Entwicklungskonzept Josef-Areal hervorbrachte.

Das Entwicklungskonzept wurde 2022 vom Stadtrat verabschiedet (STRB Nr. 636/2022) und zuvor der Bevölkerung vorgestellt. Es war während mehrerer Jahre unter engem Einbezug des Quartiers auf der Grundlage einer Testplanung erarbeitet worden. Das Entwicklungskonzept sieht vor, auf dem Josef-Areal neben den vom kommunalen Richtplan geforderten Nutzungen des Hallenbads, des Werkhofes und des Quartierparks auch Alterswohnungen, ein Gesundheitszentrum für das Alter, Sportnutzungen sowie Räume für die Öffentlichkeit und das Quartier einzurichten.

Am 6. Dezember 2023 reichten die AL-, Grüne-, GLP-, SP- und Die Mitte/EVP-Fraktionen eine Motion (GR Nr. 2023/562) zur Planung auf dem Josef-Areal ein. Darin werden neben den geplanten Alterswohnungen zusätzliche gemeinnützige Wohnungen und Gewerberäume mit ausreichendem Grün- und Freiraum gefordert. An den Nutzungen, welche aus dem kommunalen Richtplan resultieren, soll festgehalten werden. Weiter soll der Abschnitt der Josefstrasse vor dem Areal in eine Freihaltezone umzoniert werden. 

Das Amt für Städtebau erhielt den Auftrag, die Anträge der Motion in einem qualifizierten städtebaulichen Verfahren zu prüfen. Dabei gilt es, auf bestehendem Wissen aufzubauen und die bereits definierten Nutzungen weiterhin zu berücksichtigen.

Bedingt durch den zeitlichen Aufwand einer sorgfältigen Prüfung der neuen Forderungen verzögert sich die Realisierung des Josef-Areals. Es wird davon ausgegangen, dass die Prüfung bis 2027 abgeschlossen sein wird. Sobald feststeht, welche Nutzungen, neben den bereits definierten, zusätzlich auf dem Josef-Areal verortet werden sollen, müssen die dafür notwendigen Schritte zur Umsetzung geleistet werden. Eventuell muss die Nutzungsplanung angepasst werden, sicher braucht es Architekturwettbewerbe und einen Gestaltungsplan.

Bisheriger Planungsprozess

Entwicklungskonzept auf Grundlage der Testplanung

Das Entwicklungskonzept Josef-Areal macht Vorgaben für die Lage von Gebäuden und Quartierpark und definiert übergeordnete Grundsätze für die angestrebten städtebaulichen und stadträumlichen Qualitäten. Dazu gehören unter anderem die Einbindung und Vernetzung ins Quartier und die Freiraumversorgung.

Grundlage für das Entwicklungskonzept war eine Testplanung, die zwischen 2020 und 2021 in mehreren Workshops unter Einbezug verschiedener Anspruchsgruppen entstanden war. Dabei waren städtebauliche Varianten mit verschiedenen Nutzungsstandorten geprüft worden. Wichtige Themen wie Erschliessung, Lärmschutz, Stadtklima, Netto-Null CO2 und Wirtschaftlichkeit fanden in der Testplanung besondere Beachtung. Die Schlussfolgerungen wurden der Quartierbevölkerung in Dialogveranstaltungen vorgestellt. Im Ergebnis sah die Testplanung auf dem Josef-Areal die Entstehung eines neuen Gevierts mit einem bunten Nutzungsmix vor. Die Einträge des kommunalen Richtplans SLöBA eines Hallenbads, Werkhofes und Quartierparks sollten auf Wunsch der Quartiersbevölkerung mit einem Gesundheitszentrum für das Alter, Alterswohnungen sowie Quartierräumen ergänzt werden. 

Der enge Dialog mit dem Quartier erlaubte es der Stadt, das Entwicklungskonzept ihren Bedürfnissen entsprechend anzupassen. Auf den Wunsch der Bevölkerung wurde der Quartierpark vergrössert, die Sportnutzungen erhalten und die Flächen für Räume für die Öffentlichkeit und das Quartier vergrössert.

Machbarkeitsstudie und Architekturwettbewerb

Mit dem Abschluss des Entwicklungskonzept trat die Entwicklung des Josef-Areals im Sommer 2022 in eine neue Projektphase ein. Bis Ende 2023 wurden die Raumprogramme der künftigen Nutzer*innen aktualisiert und die Machbarkeit des Grossprojekts geprüft.

Basierend auf der Machbarkeitsstudie sollten die Projektierungskredite für die weiteren Umsetzungsschritte, u.a. die Durchführung der Architekturwettbewerbe eingeholt werden. Die Wettbewerbe sollten durch eine Delegation aus dem Quartier, die sich aus Vertreter*innen der lokalen Vereine, Interessengemeinschaften und benachbarten Grundeigentümerschaft formierte, begleitet werden. Sie sollte die eingehenden Projekte der Planer*innen-Teams auf ihre Anliegen vorprüfen und der Jurierung beiwohnen.

Mit der eingereichten Motion vom 6. Dezember 2023 (GR Nr. 2023/562) wurde das Einholen der Projektierungskredite und die Durchführung der Wettbewerbe sistiert, bis die Ergebnisse der Bearbeitung der Motion vorliegen. 

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