Teilrevision Bau- und Zonenordnung , Änderung Ergänzungsplan und Bauordnung «Kernzone Ottenweg», Zürich-Seefeld, Kreis 8
Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der kantonalen Genehmigung
Der Gemeinderat hat am 29. Mai 2024 beschlossen:
- Die Bau- und Zonenordnung wird gemäss Beilagen 1 und 2 geändert.
a. Art. 70bbis Bauordnung (Beilage 1).
b. Ergänzungsplan «Kernzone Ottenweg» Mst. 1:1250 (Beilage 2).
- Der Stadtrat wird ermächtigt, Änderungen an der Festsetzung in eigener Zuständigkeit vorzunehmen, sofern sich diese als Folge von Rechtsmittelentscheiden oder im Genehmigungsverfahren als notwendig erweisen. Solche Beschlüsse sind im Städtischen Amtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Zürich sowie in der Amtlichen Sammlung zu veröffentlichen.
- Der Stadtrat setzt die Änderungen nach Genehmigung durch die zuständige Direktion in Kraft.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 30. Oktober 2024 verfügt:
Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung «Kernzone Ottenweg», welche der Gemeinderat der Stadt Zürich mit Beschluss vom 29. Mai 2024 festgesetzt hat, wird genehmigt.
Die Unterlagen können während 30 Tagen im Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während der Büroöffnungszeiten von 8:00 bis 16:30 Uhr oder im Internet unter www.stadt-zuerich.ch/hochbau eingesehen werden.
Gegen den Festsetzungsbeschluss des Gemeinderats sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Zürich, 13. November 2024
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
Kontaktperson
Amt für Städtebau
Telefon 044 412 20 38