Privater Gestaltungsplan «Sporthalle Utogrund», Aufhebung Zürich-Albisrieden, Kreis 9
Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der kantonalen Genehmigung
Der Gemeinderat hat am 29. Mai 2024 beschlossen:
1. Der Private Gestaltungsplan «Sporthalle Utogrund» (AS 701.580), bestehend aus Gestaltungsplanvorschriften und Plan Mst. 1:500, wird aufgehoben.
2. Der Stadtrat setzt den Privaten Gestaltungsplan «Sporthalle Utogrund» nach Genehmigung der Aufhebung durch die zuständige Direktion ausser Kraft.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 28. Oktober 2024 verfügt:
I. Die Aufhebung des privaten Gestaltungsplans «Sporthalle Utogrund», welchem der Gemeinderat Zürich mit Beschluss vom 29. Mai 2024 zugestimmt hat, wird genehmigt.
Die Unterlagen können während 30 Tagen im Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während der Büroöffnungszeiten von 8:00 bis 16:30 Uhr oder im Internet unter www.stadt-zuerich.ch/hochbau eingesehen werden.
Gegen den Festsetzungsbeschluss des Gemeinderats sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Zürich, 13.11.2024
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
Kontaktperson
Amt für Städtebau
Telefon 044 412 27 29