Vorgaben für Bauvorhaben
Verbindliche Richtlinien für die städtischen Bauprojekte mit dem Amt für Hochbauten. Die Vorgaben richten sich an Unternehmen und Planende die mit städtischen Bauvorhaben beauftragt worden sind. Eine Sammlung aller Dokumente findet sich am Seitenende zum Herunterladen.
Neues Vergaberecht (IVöB) per 1. Oktober 2023
Das neue Vergaberecht (IVöB 2019) ist im Kanton Zürich per 1. Oktober 2023 in Kraft getreten. Sämtliche Ausschreibungen mit Publikationsdatum ab 1. Oktober 2023 werden mit den neuen Vorlagen erstellt. Ausschreibungen, die vor dem 1. Oktober 2023 publiziert wurden, werden gemäss den rechtlichen Grundlagen nach altem Recht zu Ende geführt.