Die Bewilligung setzt unter anderem voraus, dass die Antennenanlage die in der eidgenössischen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) festgesetzten Grenzwerte einhält.
Die Bewilligung setzt unter anderem voraus, dass die Antennenanlage die in der eidgenössischen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) festgesetzten Grenzwerte einhält.