Rekursmöglichkeiten Baubewilligungsprozess Bauherrschaften
Bauherrschaften können gegen den Bauentscheid als Ganzes oder gegen einzelne Auflagen beziehungsweise Bedingungen Rekurs einlegen (vgl. Rechtsmittelbelehrung im Bauentscheid).
Bauherrschaften können gegen den Bauentscheid als Ganzes oder gegen einzelne Auflagen beziehungsweise Bedingungen Rekurs einlegen (vgl. Rechtsmittelbelehrung im Bauentscheid).