Bewilligung Benutzung öffentlicher Grund
Die Benutzung des öffentlichen Grundes (inkl. Luftraum) erfordert zusätzliche Bewilligungen. Bei dauernder Benutzung sind mit der Baueingabe die Zustimmung des Tiefbauamts sowie ein Konzessionsgesuch einzureichen.
Längerfristige Benutzung des öffentlichen Grunds
(länger als ein Monat)
Für Bauvorhaben, die den öffentlichen Grund tangieren, sind mit der Baueingabe eine Zustimmung des Tiefbauamts (Abteilung Konzessionen) bzw. von Grün Stadt Zürich sowie ein Konzessionsgesuch einzureichen.
Bauinstallationen und kurzfristige Benutzung des öffentlichen Grunds
(einmalig/weniger als ein Monat)
Für die Benutzung des öffentlichen Grunds ist eine Bewilligung der Stadtpolizei, Kommissariat Polizeibewilligungen, notwendig.