Beratung & Baueingabe
Die Kreisarchitekten und Kreisarchitektinnen beraten und unterstützen bei der Baueingabe. Persönliche Beratungen sind täglich während den Sprechstunden mit Voranmeldung sowie telefonisch möglich.
Aktuell
Aufhebung Planauflage und digitale Einsicht öffentlicher Ausschreibungen im und durch das AfB
Die gleichzeitige Planauflage und digitale Einsicht öffentlicher Ausschreibungen im und durch das Amt für Baubewilligungen ist nur noch bis am 13. Mai 2024 möglich. Dies betrifft die Baugesuche im Ausschreibungszeitraum vom 19. April bis 13. Mai 2024.
Ab dem 26. April ausgeschriebene Baugesuche, können nur noch digital über «eAuflageZH» eingesehen werden.
Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids für Gesuche die ab dem 26. April 2024 ausgeschrieben werden, sind ausschliesslich elektronisch über die Plattform «eAuflageZH» zu beantragen (§ 315 Abs. 1 PBG).
Anpassung Verfahren an Tram- und Trolleybuslinien der VBZ
Bei ab April 2024 eintreffenden Baugesuchen wird das Verfahren dem Bauen an Bahnanlagen angepasst.
Bei Baugesuchen an Tram- und Trolleybuslinien ist vorgängig die Zustimmungserklärung der VBZ einzuholen (Art. 18m Abs. 1 Eisenbahngesetz). Diese ist zusammen mit der Einverständniserklärung der Bauherrschaft zu den Auflagen der VBZ mit dem Baugesuch einzureichen.
Kontakt:
Infrastruktur.Dienstleistungen[at]vbz.ch
Merkblatt «Projektierung für Bauherren»
Fristüberschreitungen möglich
Aufgrund des hohen Bauvolumens und einer zunehmenden Anzahl von Rechtsfällen kann es bei der Bearbeitung Ihres Gesuchs gegenwärtig zu Überschreitungen der angegebenen Fristen kommen.
Wir versichern Ihnen, dass all unsere Mitarbeitenden mit grossem Einsatz an ihren Aufgaben arbeiten. Für allfällige Verzögerungen bitten wir Sie um Verständnis.
Für dringende Rückfragen können Sie sich an unsere Helpline, Tel. 044 412 11 00, wenden.
Beratungsangebot
Das Amt für Baubewilligungen bietet für Bauwillige eine kostenfreie baurechtliche Beratung an.
Öffentliche Sprechstunden der Kreisarchitektinnen und Kreisarchitekten
Persönliche Sprechstunden mit Voranmeldung im Buchungstool: 8.00 bis 9.00 Uhr
Mit dem Internet Explorer können beim Buchen von Terminen Probleme auftauchen. Es wird empfohlen, einen anderen Browser zu verwenden.
Telefonische Sprechstunden: 9.30 bis 10.30 Uhr
Für grössere Bauvorhaben kann mit der zuständigen Kreisarchitektin oder dem zuständigen Kreisarchitekten ein individueller Besprechungstermin vereinbart werden.
Lärmschutz bei Bauvorhaben
Das «Bauen im Lärm» stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten, von Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros über Bauherrschaften und Behörden bis zu den Handwerksbetrieben. Wer umfassend informiert ist, gelangt ohne Umwege zum Ziel der Baubewilligung.
Lärmrelevante Bauvorhaben sind neue sowie wesentlich geänderte Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen. Das Vorgehen für Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten regelt Art. 31 der Lärmschutz-Verordnung (LSV).
Informationen zum Bauen im Lärm, zur Beurteilungspraxis sowie zu den Anforderungen an ein Lärmgutachten finden Sie bei der kantonalen Fachstelle Lärmschutz.
Der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) überprüft die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen zum Lärmschutz und ist Ihr Ansprechpartner in der Planungsphase und im Baubewilligungsverfahren.
Bauvorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfungen
Für Bauvorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfungen ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Umweltschutzfachstelle des UGZ (Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich) zu empfehlen. Sie beurteilt den Voruntersuchungsbericht innert zwei Monaten.
Die Hauptuntersuchung und eigentliche UVP erfolgt innert drei Monaten bzw. innerhalb des Baubewilligungsverfahrens.