Beratung & Baueingabe
Die Kreisarchitekten und Kreisarchitektinnen beraten und unterstützen bei der Baueingabe. Persönliche Beratungen sind täglich während den Sprechstunden mit Voranmeldung sowie telefonisch möglich.
Aktuell
PBG-Revision «klimaangepasste Siedlungsentwicklung»
Die Inkraftsetzung des revidierten Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist auf den 1. Dezember 2024 geplant. Gleichzeitig wird die Bauverfahrensverordnung (BVV) geändert und es werden gemäss § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV erhöhte Anforderungen an die Ausarbeitung von Umgebungsplänen beim Einreichen eines Baugesuches mit Umgebungsbezug gestellt.
Informationen zum geforderten Inhalt und Detaillierungsgrad von Umgebungsplänen finden Sie auf der Themenseite «Freiraumberatung» im entsprechenden Merkblatt »Umgebungspläne».
Komplett papierlos zur Baubewilligung
Das baurechtliche Verfahren zum Einholen einer Baubewilligung wird ab dem 3. Juni 2024 vollständig digital und papierlos. Sämtliche Gesuchsunterlagen müssen ab diesem Zeitpunkt elektronisch über die Plattform «eBaugesucheZH» eingereicht und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen werden.
Planauflage und digitale Einsicht öffentlicher Ausschreibungen
Ab sofort können die ausgeschriebene Baugesuche nur noch digital über «eAuflageZH» eingesehen werden. Hinweise zu den wichtigsten Prozessen und Funktionen finden sie in der Prozessdokumentation für Gesuchstellende unter der Rubrik «Aktuelles» auf der Plattform «eBaugesucheZH».
Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids für Gesuche sind ausschliesslich elektronisch über die Plattform «eAuflageZH» zu beantragen (§ 315 Abs. 1 PBG).
ISOS-Direktanwendung
Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) ist ein zentrales Instrument zur Erkennung und Sicherung baukultureller Werte.
Das ISOS wirkt sich insbesondere bei einer Direktanwendung auf Bauprojekte aus, indem es spezifische Anforderungen stellt, die Bauwillige beachten müssen.
Weitere Informationen finden sie unter: ISOS-Direktanwendung
Fristüberschreitungen möglich
Aufgrund des hohen Bauvolumens und einer zunehmenden Anzahl von Rechtsfällen kann es bei der Bearbeitung Ihres Gesuchs gegenwärtig zu Überschreitungen der angegebenen Fristen kommen.
Wir versichern Ihnen, dass all unsere Mitarbeitenden mit grossem Einsatz an ihren Aufgaben arbeiten. Für allfällige Verzögerungen bitten wir Sie um Verständnis.
Für dringende Rückfragen können Sie sich an unsere Helpline, Tel. 044 412 11 00, wenden.
Beratungsangebot
Das Amt für Baubewilligungen bietet für Bauwillige eine kostenfreie baurechtliche Beratung an.
Öffentliche Sprechstunden der Kreisarchitektinnen und Kreisarchitekten
Persönliche Sprechstunden mit Voranmeldung im Buchungstool: 8.00 bis 9.00 Uhr
Mit dem Internet Explorer können beim Buchen von Terminen Probleme auftauchen. Es wird empfohlen, einen anderen Browser zu verwenden.
Telefonische Sprechstunden: 9.30 bis 10.30 Uhr
Für grössere Bauvorhaben kann mit der zuständigen Kreisarchitektin oder dem zuständigen Kreisarchitekten ein individueller Besprechungstermin vereinbart werden.
Lärmschutz bei Bauvorhaben
Das «Bauen im Lärm» stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten, von Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros über Bauherrschaften und Behörden bis zu den Handwerksbetrieben. Wer umfassend informiert ist, gelangt ohne Umwege zum Ziel der Baubewilligung.
Lärmrelevante Bauvorhaben sind neue sowie wesentlich geänderte Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen. Das Vorgehen für Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten regelt Art. 31 der Lärmschutz-Verordnung (LSV).
Informationen zum Bauen im Lärm, zur Beurteilungspraxis sowie zu den Anforderungen an ein Lärmgutachten finden Sie bei der kantonalen Fachstelle Lärmschutz.
Der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) überprüft die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen zum Lärmschutz und ist Ihr Ansprechpartner in der Planungsphase und im Baubewilligungsverfahren.
Bauvorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfungen
Für Bauvorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfungen ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Umweltschutzfachstelle des UGZ (Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich) zu empfehlen. Sie beurteilt den Voruntersuchungsbericht innert zwei Monaten.
Die Hauptuntersuchung und eigentliche UVP erfolgt innert drei Monaten bzw. innerhalb des Baubewilligungsverfahrens.