Mai 2008
Vorschriften Reklameanlagen (VARöG)
Vorschriften über das Anbringen von Reklameanlagen im öffentlichen Grund
Mai 2008
Vorschriften Reklameanlagen (VARöG)
Vorschriften über das Anbringen von Reklameanlagen im öffentlichen Grund
Die Vorschriften über das Anbringen von Reklameanlagen im öffentlichen Grund (VARöG, AS 551.240) regeln das Anbringen von Reklameanlagen im öffentlichen Grund mit Einschluss der öffentlichen Luftsäule. Neben der Bewilligungspflicht, der Konzessionspflicht und dem Plakatregal regeln die VARöG weitere grundsätzliche Themen im Umgang mit temporären und permanenten Werbenutzungen im öffentlichen Grund.
Stadtratsbeschluss vom 21. Mai 2008. Angepasst mit Stadtratsbeschluss vom 31. Mai 2023.
- Anpassungen der Aussenwerbekonzepte und VARöG 2023 Zum Stadtratsbeschluss Nr. 1533/2023, vom 31. Mai 2023