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Fall 4: Keine Angaben erforderlich

Wird keine Baute oder Anlage mit Baujahr vor 1990 abgebrochen oder umgebaut und fallen weniger als 200 m³ fest Rückbaumaterial an, so sind im Baugesuch keine Angaben zu den Bauabfällen erforderlich und es wird kein Entsorgungskonzept benötigt. Die Bewilligungsbehörde ist in diesem Fall nicht zu informieren.

Fallen Bauabfälle an, so sind diese vom Bauherrn in jedem Fall nach den Vorgaben von Art. 17–20 VVEA zu entsorgen.

Kontaktpersonen

Kreise 1, 10

Petra Schatz, Telefon +41 44 412 28 90
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Kreise 2, 11

Maline Elumelu, Telefon +41 44 412 51 25
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Kreis 3

Anina Kull, Telefon +41 44 412 51 69
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Kreise 6, 7

Marcin Radke, Telefon +41 44 412 21 02
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Kreise 4, 5, 8, 9, 12

David Odermatt, Telefon +41 44 412 20 84
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Teamleitung, Stellvertretungen

Patrick Buschor, Telefon +41 44 412 20 67
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Notfall (Gefahr)

Patrick Buschor, Telefon +41 44 412 20 67
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